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  1. Vor 11 Stunden · Recht. Der Begriff Legitimation bezeichnet die Etablierung und Aufrechterhaltung von Legitimität für soziale Ordnungen und Herrschaftsverhältnisse, sowie die Rechtfertigung von Entscheidungen. „Legitimität“ bezieht sich, wie Max Weber (1864–1920) schrieb, auf die „Verbindlichkeit“ und „Vorbildlichkeit“ sozialer Ordnungen und ...

  2. Vor 5 Tagen · Der Rechtsrahmen für Prüfungen des Bundesrechnungshofs bei bundesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts, S. 129 ff. Die rechtliche Zulässigkeit und inhaltliche Gestaltung von Abschlussbezeichnungen der beruflichen Bildung unter Verwendung der Bezeichnungen "Bachelor" und "Master", S. 189 ff.

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  3. 16. Apr. 2021 · In der von Prof. Dr. Winfried Kluth herausgegebenen Schriftenreihe werden vor allem Beiträge von Wissenschaftlern der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg aus dem Bereich des Staats-, Verwaltungs- und Europarechts veröffentlicht. Die Schriftenreihe steht insbesondere auch Nachwuchswissenschaftlern offen.

  4. 22. Apr. 2024 · Öffentlich-rechtlichen Körperschaften steht gegen Telefonterror und querulatorische Anrufe auch ein digitales Hausrecht zur Abwehr zu. So haben Hochschulen als Körperschaften des...

  5. Vor 4 Tagen · Krankenkassen sind "Körperschaften des öffentlichen Rechts". Sie sind die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und unterteilen sich insbesondere in die Kassenarten "Allgemeine Ortskrankenkassen" (AOK), "Betriebskrankenkassen" (BKK), "Ersatzkassen" (z. B. TK, Barmer, DAK, KKH, hkk), "Innungskrankenkassen" (IKK) und die ...

  6. Vor 4 Tagen · Ja! Ein Verwaltungsakt ist ist eine (1) hoheitliche Maßnahme einer (2) Behörde auf dem (3) Gebiet des öffentlichen Rechts (4) zur Regelung (5) eines Einzelfalls (6) mit Außenwirkung.

  7. Vor 4 Tagen · Fol­gen­de Pro­fes­su­ren und Lehr­stüh­le sind an der Ju­ris­ti­schen Fa­kul­tät der Heinrich- Heine-Universität Düs­sel­dorf im Öf­fent­li­chen Recht ver­tre­ten: Lehr­stuhl für Öf­fent­li­ches Recht und Ver­wal­tungs­leh­re - Prof. Dr. Jo­han­nes Diet­lein.