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  1. Bauwesen - Verwaltung - Technik. Fachbereich 40. Strandbadstraße 2. 82319 Starnberg. Telefon: 08151 148-77450. Fax: 08151 148-531. E-Mail: bauwesen@LRA-starnberg.de. Internet: https://www.lk-starnberg.de/40. Zimmer: 283.

  2. www.lk-starnberg.de › Bürgerservice › Bauen-und-Wohnen302 Found - lk-starnberg.de

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  3. Servicezeiten. Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr. Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr. Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr. Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr.

  4. www.starnberg.de › wirtschaft-planen-bauen › bauenBauantrag | Stadt Starnberg

    Wegweiser Bauen des Landratsamtes Starnberg. Hinweise zur Beantragung einer Baugenehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bauen und Verkehr.

  5. Die Stadt Starnberg mit ihren Häusern und Straßen, den Bäumen, aber auch den Versorgungseinrichtungen, ist ein Stück gebauter Lebensraum. Die Ausgestaltung dieses Lebensraumes zu koordinieren und überwachen ist Aufgabe des Stadtbauamtes.

  6. www.starnberg.de › buergerservice-verwaltung › stadtverwaltungStraßenbau | Stadt Starnberg

    Das Sachgebiet Straßenbau ist verantwortlich für den Bau, die Pflege und den Unterhalt von Straßen, öffentlichen Plätzen oder Grünflächen. Auch den Neubau und die Instandhaltung von Straßenbeleuchtung haben die Mitarbeiter in ihrem Aufgabenbereich.

  7. Dies ist vielmehr das Landratsamt Starnberg. Über die Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 BauGB wird im bauaufsichtlichen Verfahren von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Stadt entschieden (§ 36 BauGB).