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  1. Am 7. Oktober 1949 trat der bereits zuvor durch den Dritten Deutschen Volkskongress gewählte Zweite Deutsche Volksrat zusammen, konstituierte sich als Provisorische Volkskammer und erklärte als Akt der Staatsgründung die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik zu geltendem Recht.

  2. Die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) bildete ab Oktober 1949 das Fundament des neuen Staates und war fortan geltendes Recht. Während ihres vierzigjährigen Bestehens hatte die DDR drei verschiedene Verfassungen.

  3. Erfahren Sie mehr über die drei Verfassungen der DDR, die von 1949 bis 1974 in Kraft traten. Lesen Sie, wie die Verfassungen das Staatssystem, die Bürgerrechte und die sozialistische Gesellschaft der DDR prägten.

  4. Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik. vom 6. April 1968 (in der Fassung vom 7. Oktober 1974) [ INHALTSVERZEICHNIS: Präambel Abschnitt I: Grundlagen der sozialistischen Gesellschafts- und Staatsordnung Kapitel 1: Politische Grundlagen (Artikel 1-8)

  5. Ab 1949 gab es 2 deutsche Staaten. Das Grundgesetz der BRD wurde am 23.5.49 verkündet, die Verfassung der DDR trat am 7.10.49 in Kraft. Formal waren in der DDR einige Rechte vorhanden, die faktisch nie umgesetzt wurden, z. B. freie Wahlen.

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  6. Der erste Entwurf einer "Verfassung der demokratischen deutschen Republik" wurde von Polak im August 1946 vorgelegt. Gemäß den Vorgaben der sowjetischen Militäradministration und der SED war er in weiten Teilen angelehnt an die Weimarer Reichsverfassung.

  7. Am 7. Oktober 1949 wurde die DDR gegründet. Gleichzeitig trat die erste Verfassung der DDR in Kraft. Diese lehnte sich einerseits eng an die Weimarer Verfassung an, unterschied sich in bestimmten Bereichen aber auch deutlich von ihr.