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  1. Vor einem Tag · Weiterhin darf man nicht vergessen, dass einige Studenten das Studium auch vor dem Examen schon abbrechen. Eine Untersuchung des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung aus dem Jahr 2017 zu den „Ursachen des Studienabbruchs in den Studiengängen des Staatsexamens Jura“ ergab, dass die Studienabbruchquote der Studienanfängerjahrgänge 2007 bis 2009 24 % betrug.

  2. Vor 3 Tagen · Schon ein paar Wochen nach dem schriftlichen Examen beginnt das Warten auf die Bekanntgabe der Klausurergebnisse und das Bangen, ob man zumindest die erste Hürde genommen hat und zur mündlichen Prüfung geladen wird.

  3. Vor 5 Tagen · Wir bereiten Sie durch unser Juristisches Repetitorium und unsere Lernmittel auf die juristischen Staatsexamen, Referendarexamen und Assessorexamen, vor. Alpmann Schmidt ist Ihr Repetitorium in über vierzig Universitätsstädten und bietet Examenskurse, Assessorkurse und juristische Crashkurse an.

  4. Vor 5 Tagen · Neben einem tra­di­tio­nel­len rechts­wis­sen­schaft­li­chen Stu­di­um wer­den ein in­te­grier­ter deutsch- französischer Stu­di­en­kurs und ein Be­gleit­stu­di­um im anglo- amerikanischen Recht an­ge­bo­ten. Dar­über hin­aus of­fe­riert die Ju­ris­ti­sche Fa­kul­tät post­gra­dua­le Wei­ter­bil­dungs ...

  5. Vor 5 Tagen · Sie be­steht aus den Mo­du­len Bür­ger­li­ches Recht, Straf­recht und Öf­fent­li­ches Recht. In jedem der drei Mo­du­le wer­den vom 1. bis zum 4. Fach­se­mes­ter 4 Se­mes­ter­ab­schluss­klau­su­ren (SAK) an­ge­bo­ten: Modul Bür­ger­li­ches Recht. SAK 1: Bür­ger­li­ches Recht I (1. Se­mes­ter) SAK 2: Bür­ger­li­ches Recht II (2. Se­mes­ter)

  6. Vor 3 Tagen · Eine Liste mit den Bewerberinnen und Bewerbern, die im der ersten juristischen (Staats-) Prüfung mindestens 10,00 Punkte erzielt haben.Bei den übrigen Bewerberinnen und Bewerbern ist zu differenzieren:In der zweiten Liste werden die Bewerber/innen erfasst, die die erste juristische (Staats-) Prüfung in Berlin abgelegt haben.In der dritten Liste ...

  7. Vor 5 Tagen · Examen möglich ist. Die gute Nachricht: Ein solcher „Gnadenversuch“ ist in allen Ländern vorgesehen. Allerdings unterscheiden sich die Regelungen inhaltlich voneinander. Zum Teil muss man z.B. in der ersten Wiederholungsprüfung einen bestimmten Schnitt erreicht haben, um einen Antrag stellen zu können.