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  1. Ernst-Wolfgang Böckenförde war ein deutscher Staats- und Verwaltungsrechtler sowie Rechtsphilosoph. Von 1983 bis 1996 war er Richter des Bundesverfassungsgerichts. Böckenförde zählte zur Ritter-Schule und war Schüler und Freund Carl Schmitts.

  2. Ernst-Wolfgang Böckenförde (19.09.1930 bis 24.02.2019) lehrte von 1977 bis zu seiner Emeritierung im Jahr 1995 an der Albert-Ludwigs-Universität. Mit einem eigenen Fundament auch in Geschichte und Philosophie gehörte er zu den einflussreichsten Staatsrechtslehrern der frühen Bundesrepublik.

  3. Das Böckenförde-Diktum (auch Böckenförde-Theorem, Böckenförde-Doktrin oder Böckenförde-Dilemma) wurde von dem Staats- und Verwaltungsrechtler und Rechtsphilosophen Ernst-Wolfgang Böckenförde in dem Aufsatz „Die Entstehung des Staates als Vorgang der Säkularisation“ formuliert.

  4. 10. Mai 2019 · Ernst-Wolfgang Böckenförde (1930-2019), Bundesverfassungsrichter a.D., Professor für Verfassungsrecht, zählt zu den herausragenden deutschen Verfassungs- und Politiktheoretikern.

  5. Ernst-Wolfgang Böckenförde (German: [ɛʁnst ˈvɔlfɡaŋ ˈbœkŋ̍ˌføːɐ̯də]; 19 September 1930 – 24 February 2019) was a German legal scholar and a justice on Germany's Federal Constitutional Court.

  6. Der Jurist Böckenförde fügte hier methodische Perspektiven und theoretische Ansätze zusammen, die viele Fachhistoriker gern getrennt sahen: die politische Geschichte und die Sozialgeschichte, die Geschichte des Rechts und die der Gesellschaft.

  7. Als Professor für Öffentliches Recht in Bielefeld und Freiburg (Breisgau) und als Bundesverfassungsrichter zählt Ernst-Wolfgang Böckenförde zu den führenden Intellektuellen der Bundesrepublik. Er ist praktizierender Katholik und Mitglied der SPD.