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  1. Foto: Bundesarchiv/Anna Witzel. Zur aktuellen Ausgabe „Aus Politik und Zeitgeschichte" - der Beilage zur Wochenzeitung "Das Parlament“. Alles Wichtige aus dem Deutschen Bundestag: Nachrichten, Debatten und Hintergründe aus Ausschüssen und Plenum – seit 1951.

  2. Ein Parlament ist die politische Volksvertretung, die in der Regel aus ein, zwei oder drei Kammern bzw. Häusern besteht. In repräsentativ-demokratischen Staaten ist es eine vom Staatsvolk gewählte und legitimierte Vertretungskörperschaft, die die gesetzgebende Gewalt ausübt und unter anderem die Regierung und Verwaltung ...

  3. Bitte ändern Sie Ihre Filterauswahl und versuchen es erneut. Erfahren Sie alles über die Aufgaben des Deutschen Bundestages, das Plenum, das Präsidium, den Ältestenrat, die Fraktionen, die Petitionen, den Wehrbeauftragten, die Verwaltung und vieles mehr.

  4. Parlament. Bundestag, Bundesrat, Abgeordnetenhaus, Bürgerschaften und Landtage: In den Parlamenten werden die politischen Themen diskutiert und Gesetze erarbeitet. Die Bürger werden dort von ihren gewählten Parlamentariern vertreten. Der Bundesrat hat eine Sonderstellung: Er ist die zweite Kammer auf Bundesebene und nimmt dort die Interessen ...

  5. 5. Okt. 2021 · Der Bundestag wird auch jünger, bunter und weiblicher. Insgesamt gehören dem Parlament künftig 736 Abgeordnete aus sechs Fraktionen an, so viele wie noch nie. Stärkste Bundestagsfraktion ist künftig die SPD mit 206 Abgeordneten, die bisher größte Fraktion aus CDU/CSU kommt nur noch auf 197 Sitze.

  6. a) allgemeiner einem Parlament ähnliches Organ der politischen Vertretung, das hinsichtlich seiner demokratischen Legitimation bzw. seiner Rechte eingeschränkt ist. mit Adjektivattribut: das Europäische Parlament; die kommunalen Parlamente. mit Genitivattribut: das Parlament der Region, des Landkreises, des Europarats.

  7. www.bpb.de › kurz-knapp › lexikaParlament | bpb.de

    Parlament. [franz.] 1) Das P. bezeichnet in demokratischen Staat en die Vertretung des Volkes, dessen wichtigste Aufgaben die Ausübung der gesetzgebenden Gewalt, des Budgetrechts und die Kontrolle der Regierung sind. Das P. kann aus einem oder zwei Häusern bestehen ( Einkammersystem bzw. Zweikammersystem ), wobei die Abgeordnete n zumindest ...