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  1. Bestimmungen für Kinder. Auch Kinder benötigen einen gültigen Reisepass. Reisepässe für Kinder können ab der Geburt beantragt werden (Gültigkeit 6 Jahre, mit Einverständnis beider Eltern). Wichtiger Hinweis: In Deutschland werden seit dem 01.01.2024 keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt.

  2. Einschränkungen für Minderjährige kommen, die ohne oder lediglich in Begleitung einer sorgeberechtigten Person reisen. Deshalb sollten diese Minderjährigen eine schriftliche Einver-

  3. Jeder Reisende benötigt einen nach Reiseende noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepass oder Personalausweis. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr (auch unter 10 Jahren) benötigen generell einen Kinderreisepass mit Lichtbild. In einigen Ländern wird jedoch auch für Kinder ein normaler Reisepass als Einreisedokument gefordert.

  4. Für alle Reisen, bei denen ausschließlich Häfen in der EU sowie in Norwegen und Island angefahren werden, benötigt jeder Reisende einen nach Reiseende noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepass oder Personalausweis. Bitte beachten Sie ergänzend den besonderen Hinweis für Minderjährige. Generelle Hinweise für Reisen außerhalb der EU /

  5. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebens-jahr (auch unter 10 Jahren) benötigen generell einen Kinder reisepass mit Lichtbild. In einigen Ländern wird jedoch auch für Kinder ein nor-maler Reisepass als Einreisedokument gefordert.

  6. Jeder Reisende benötigt einen nach Reiseende noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepass oder Personalausweis. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr (auch unter 10 Jahren) benötigen generell einen Kinderreisepass mit Lichtbild. In einigen Ländern wird jedoch auch für Kinder ein normaler Reisepass als Einreisedokument gefor-dert.

  7. Ein Anspruch auf die maximale Aufenthaltsdauer besteht nicht, häufig wird eine kürzere Aufenthaltsgenehmigung erteilt. Minderjährige können grundsätzlich ohne Begleitung der Sorgeberechtigten einreisen und benötigen nach costa ricanischem Recht nicht deren förmli che Einverständniserklärung.