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  1. Vor einem Tag · Der BGH hat beschlossen, seine Entscheidung in der Urheberrechtsklage des Axel-Springer-Verlags gegen den Werbeblocker Adblock Plus aufzuschieben. Er rechnet damit, dass der EuGH bald in einem ähnlichen Fall entscheiden wird. Aufdringliche Online-Werbung nervt viele User. Sie verwenden deshalb Adblocker, um zum Beispiel große Banner zu ...

  2. Vor einem Tag · Seit Jahren versucht der deutsche Verlag Axel Springer, gegen Adblocker-Anbieter Eyeo vorzugehen. Der Bundesgerichtshof wartet auf den Europäischen Gerichtshof.

  3. Vor einem Tag · Wirtschaft BGH prüft Axel Springers Klage gegen Werbeblocker 25.07.2024 - 07:35 Uhr. Der Bundesgerichtshof (BGH) nimmt sich erneut des Streits zwischen dem Mediengiganten Axel Springer und dem Werbeblocker Adblock Plus an. Diese Woche wird in Karlsruhe die Klage des Berliner Verlags gegen die Nutzung von Werbeblockern auf Internetseiten verhandelt.

  4. Vor einem Tag · Deutschlands größter Verlag, Axel Springer, versucht seit Jahren, den Werbeblocker Adblock Plus juristisch zu stoppen. Nach einer Schlappe vor dem Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 2018 landete ...

  5. Vor einem Tag · Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am 9. Februar 2023 die Klage des Medienunternehmens Axel Springer gegen den Werbeblocker Adblock Plus von Eyeo, da der Verlag befürchtet, dass die Nutzung solcher Tools die Finanzierung unabhängigen Journalismus gefährdet und eine Verletzung seines Urheberrechts darstellen könnte. vor 4 ...

  6. Vor 2 Tagen · Am Donnerstag steht eine mündliche Verhandlung des BGH an, die in Urheberrechtskreisen mit großer Spannung erwartet wird. Der I. Zivilsenat verhandelt einen inzwischen seit Jahren schwelenden Rechtsstreit zwischen dem Verlagshaus Axel Springer und einer Kölner Software-Firma über die urheberrechtliche Bewertung von sogenannten Adblockern, zu Deutsch: Werbeblockern (Az.:

  7. Vor einem Tag · Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft am Donnerstag (9.00 Uhr) in Karlsruhe eine Klage des Medienunternehmens Axel Springer gegen Werbeblocker auf Internetseiten. Der Verlag argumentiert, der Werbeblocker verletze durch eine unzulässige Umarbeitung der Programmierung seiner Webseiten sein Urheberrecht.