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  1. Vor 4 Tagen · Der Behördenfinder Hamburg nennt Ihnen für alle behördlichen und öffentlichen Leistungen die zuständigen Einrichtungen mit Öffnungszeiten, zu beachtende...

  2. Vor 4 Tagen · Sie müssen die Geburt Ihres Kindes binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt anzeigen. Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen. Ist Ihr Kind tot geboren, müssen Sie die Geburt spätestens am dritten Werktag nach der Geburt anzeigen.

  3. Vor 5 Tagen · Dabei kann unter Berücksichtigung der Belange der Eheschließung und in Abstimmung mit dem Eheschließungsstandesamt auch ein Termin für die Eheschließung bestimmt werden. Die Eheschließung kann in Gegenwart von höchstens zwei Zeuginnen oder Zeugen erfolgen, wenn die Eheschließenden dies wünschen.

  4. Vor 4 Tagen · Bitte erkundigen Sie sich in Ihrem Wunschstandesamt ob eine Eheschließung zum gewünschten Termin möglich ist. Die zur Anmeldung der Eheschließung erforderlichen Dokumente richten sich nach den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Brautpaares.

  5. Vor 4 Tagen · In diesem Fall melden Sie Ihre Eheschließung bei Ihrem „Wohnsitzstandesamt“ an und setzen sich gleichzeitig zwecks Terminvereinbarung mit uns in Verbindung. Notwendige Unterlagen. Welche Dokumente für die Anmeldung der Eheschließung in Ihrem Fall erforderlich sind, erfahren Sie von Ihrem Standesamt.

  6. Vor 5 Tagen · Gemeinde Dornum. Schatthauser Straße 9. 26553 Dornum. Tel: 04933/9189-0. Fax: 04933/9189-89

  7. Vor einem Tag · Terminanfragen. Wegen Terminwünschen wenden Sie sich bitte an unsere Standesbeamtinnen Frau Hochstadt (Telefon: 06021/348512, E-Mail: hochstadt@johannesberg.de) oder Frau Flügel (Telefon: 06021/348518, E-Mail: fluegel@johannesberg.de) oder verwenden Sie unser unten stehendes Kontaktformular für eine unverbindliche Anfrage.