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  1. November 2019 (BGBl. I S. 1942) neu gefasst worden ist, verordnet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: 1 Bestellung von Streitmittlern. Die Universalschlichtungsstelle des Bundes ist mit mindestens zwei Streitmittlern zu besetzen, die sich untereinander vertreten.

  2. Verordnung zur Regelung der Organisation, des Verfahrens und der Beendigung der Beleihung oder der Beauftragung der Universalschlichtungsstelle des Bundes.

  3. Mit der Univer-salschlichtungsstelle des Bundes soll ab dem Jahre 2020 den Verbraucherinnen und Ver-brauchern eine zentrale Auffangschlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung sol-cher Streitigkeiten zur Verfügung stehen, für die es keine branchenspezifische private oder behördliche Verbraucherschlichtungsstelle gibt.

  4. § 1. Bestellung von Streitmittlern. Die Universalschlichtungsstelle des Bundes ist mit mindestens zwei Streitmittlern zu besetzen, die sich untereinander vertreten.

  5. 16. Dez. 2019 · Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben. § 1 Bestellung von Streitmittlern. (1) Die Universalschlichtungsstelle des Bundes ist mit mindestens zwei Streitmittlern zu besetzen, die sich untereinander vertreten.

  6. 16. Jan. 2019 · Vorzeitige Beendigung der Beleihung. § 8. Vorzeitige Beendigung der Beauftragung. § 9. Inkrafttreten. Verordnung zur Regelung der Organisation, des Verfahrens und der Beendigung der Beleihung oder der Beauftragung der Universalschlichtungsstelle des Bundes.

  7. Verordnung zur Regelung der Organisation, des Verfahrens und der Beendigung der Beleihung oder der Beauftragung der Universalschlichtungsstelle des Bundes (Universalschlichtungsstellenverordnung - UnivSchlichtV) vom 16.12.2019. Verordnungstext. bundesgesetzblatt.de. Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.