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  1. Johann Ernst III. war Herzog von Sachsen-Weimar. Er stammte aus der ernestinischen Linie des Hauses Wettin und gehörte damit zum Fürstenhaus Sachsen-Weimar.

  2. Als Johann Ernst III. im Jahre 1707 starb, machte Wilhelm Ernst dessen Sohn Ernst August I. zu seinem Mitherzog, ohne diesen jedoch wirklich an der Regierung zu beteiligen. Da Wilhelm Ernst kinderlos starb, trat Ernst August 1728 seine Nachfolge an.

  3. Johann Ernst IV. war der jüngste Sohn des Herzogs Johann Ernst III. von Sachsen-Weimar (1664–1707) aus dessen zweiter Ehe mit Charlotte (1672–1738), Tochter des Landgrafen Friedrich II. von Hessen-Homburg .

  4. Johann Ernst III. war der zweite Sohn des Herzogs Johann Ernst II. von Sachsen-Weimar (1627–1683) aus dessen Ehe mit Christine Elisabeth (1638–1679), Tochter des Herzogs Johann Christian von Schleswig-Holstein-Sonderburg.

  5. On the death of Bach’s previous employer, Johann Ernst III, his eldest son, Ernst-August (1688-1748) became co-regent with Wilhelm Ernst, though he too remained the lesser partner, deferring to his uncle.

  6. Als der eigentliche Begründer des coburgischen Staatswesens am Ende des 16. Jahrhunderts kann Herzog Johann Casimir angesehen werden. Für den anfänglich mitregierenden Bruder Johann Ernst wurde 1596 ein eigenständiges Herrschaftsgebiet mit dem Zentrum Eisenach geschaffen.

  7. Johann Ernst III., Herzog von Sachsen-Weimar. * 22. Juni 1664 in Weimar. † 10. Mai 1707 in Weimar. Geschlecht. männlich. Geburtsort. Weimar (Identnummer GND: 4065105-8) Sterbeort. Weimar (Identnummer GND: 4065105-8) bib. Referenz. Dok I, II, III, IV, IX. persistente ID. BachDigitalPerson_agent_00006575. Statische URL.