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  1. 28. Sept. 2013 · Körperverletzung mit Todesfolge. (1) Verursacht der Täter durch die Körperverletzung (§§ 223 bis 226a) den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. (2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

  2. Strafgesetzbuch (StGB227 Körperverletzung mit Todesfolge. (1) Verursacht der Täter durch die Körperverletzung (§§ 223 bis 226a) den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

  3. Der Straftatbestand der Körperverletzung mit Todesfolge ist in § 227 StGB geregelt. § 227 Abs. 2 StGB beschreibt einen unbenannten minder schweren Fall. § 227 StGB ist eine Erfolgsqualifikation zu § 223 StGB.

  4. I. Überblick. § 227 ist wie § 226 Abs. 1 auch eine Erfolgsqualifikation zur einfachen Körperverletzung gem. § 223. Die Besonderheit bei Erfolgsqualifikationen bestehen darin, dass hinsichtlich der besonderen Folge gem. § 18 Fahrlässigkeit ausreicht.

  5. 5. Aug. 2024 · Wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung kann für deren Todesfolge, die ein anderer unmittelbar herbeigeführt hat, auch derjenige ... Lesen Sie § 227 StGB kostenlos in der Gesetzessammlung ...

  6. § 227 Körperverletzung mit Todesfolge (1) Verursacht der Täter durch die Körperverletzung (§§ 223 bis 226a) den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

  7. 26. Feb. 2024 · § 227 Abs. 1 StGB: Verursacht der Täter durch die Körperverletzung (§§ 223 bis 226a) den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. Damit stellt § 227 StGB eine Erfolgsqualifikation (iSd. § 18 StGB) zur einfachen Körperverletzung gemäß § 223 StGB dar.

  8. Prüfungsschema I. Tatbestand 1. Grundtatbestand des § 223 StGB a) Objektiver Tatbestand aa) Körperliche Misshandlung (und/oder) bb) Gesundheitsschädigung cc) Kausalität b) Subjektiver Tatbestand dolus eventualis ausreichend 2. Objektive Zurechenbarkeit a) Gefahrzusammenhang bzgl. Körperverletzung und Tod b) Zurechenbarkeit des Todes ...

  9. § 227 Körperverletzung mit Todesfolge § 227 hat 1 frühere Fassung und wird in 14 Vorschriften zitiert (1) Verursacht der Täter durch die Körperverletzung (§§ 223 bis 226a ) den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

  10. Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben. (1) Verursacht der Täter durch die Körperverletzung (§§ 223 bis 226a) den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. (2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr.

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