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  1. November 1613 in Ensdorf, Oberpfalz; † 30. Juni 1670 in Plötzkau) war der erste Fürst von Anhalt-Harzgerode . Er war der Sohn von Christian I. von Anhalt-Bernburg (1568–1630) und Anna von Bentheim-Tecklenburg (1579–1624). Inhaltsverzeichnis. 1 Leben. 2 Familie. 3 Siehe auch. 4 Literatur. 5 Weblinks. Leben.

  2. Das Fürstentum Anhalt-Harzgerode war ein deutsches Fürstentum zur Zeit des Heiligen Römischen Reiches. Es bestand von 1635 bis 1709. Landesherren waren die Askanier. Entstanden aus der Teilung von Anhalt-Bernburg, fiel es 1709 wieder an dieses zurück. Inhaltsverzeichnis. 1 Geschichte. 2 Fürsten. 3 Literatur. 4 Weblinks. 5 Einzelnachweise.

  3. Friedrich von Anhalt-Bernburg-Harzgerode (* 16. November 1613 in Ensdorf, Oberpfalz; † 30. Juni 1670 in Plötzkau) war der erste Fürst von Anhalt-Harzgerode. Porträt des Friedrich, Fürst zu Anhalt-Bernburg-Harzgerode. Er war der Sohn von Christian I. von Anhalt-Bernburg (1568–1630) und Anna von Bentheim-Tecklenburg (1579–1624).

  4. November 1613 in Ensdorf, Oberpfalz; † 30. Juni 1670 in Plötzkau) war der erste Fürst von Anhalt-Harzgerode . Er war der Sohn von Christian I. von Anhalt-Bernburg (1568-1639) und Anna von Bentheim-Tecklenburg (1579–1624). Inhaltsverzeichnis. 1 Leben. 2 Familie. 3 Siehe auch. 4 Literatur. 5 Weblinks. Leben.

  5. Genealogy for Fürst Friedrich von Anhalt-Bernburg (Askanier), zu Anhalt-Bernburg-Harzgerode (1613 - 1670) family tree on Geni, with over 255 million profiles of ancestors and living relatives.

  6. Anhalt-Harzgerode, Fürst Friedrich von; Obrist [16.11.1613 Ensdorf/Oberpfalz – 30.6.1670 Plötzkau] Friedrich Fürst von Anhalt-Harzgerode, Graf zu Askanien, Herr zu Bernburg [1] und Zerbst, [2] war der Sohn des Fürsten Christian I. von Anhalt-Bernburg und der Gräfin Anna zu Bentheim-Tecklenburg. Von 1634 bis 1635 war er schwedischer Obrist. [3]

  7. Friedrich von Anhalt-Bernburg-Harzgerode, Fürst zu Anhalt, Graf zu Askanien, Herr zu Bernburg und Zerbst, erhielt 1835 die Ämter Harzgerode und Güntersberge mit dem Schloss Harzgerode als Wohn- und Regierungssitz.