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  1. 24. Nov. 2023 · Justizportal des Bundes und der Länder: Startseite. Orts- und Gerichtsverzeichnis. Über das Orts- und Gerichtsverzeichnis können Sie das örtlich zuständige Gericht (Amts-, Land- und Oberlandesgericht) und die Staatsanwaltschaft für einen Ort der Bundesrepublik Deutschland sowie die Anschriften aller Gerichte und Justizbehörden ermitteln. Weiter.

  2. BMJ - Bundesministerium der Justiz. Digitales. Krieg in der Ukraine. Bürokratieabbau. Rechtsstaat kompakt. Gesetzgebungsverfahren. Unser Rechtsstaat - Entdecke das Grundgesetz in deinem Alltag! Die Grundrechte sind das Fundament unseres demokratischen Rechtsstaates. Unsere Verfassung bindet den Staat an Recht und Gesetz.

  3. www.bundesjustizamt.de › DEBfJ - Startseite

    Das Bundesamt für Justiz ( BfJ) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundes­minis­teriums der Justiz. Als zentraler Dienstleister der Justiz und als An­sprech­partner für den internationalen Rechtsverkehr erfüllt das BfJ vielfältige Aufgaben. Dafür sorgen am Dienstsitz Bonn rund 1.400 Beschäftigte an vier Standorten. Mehr über das BfJ

  4. Die Landesjustizverwaltungen bieten neben der Möglichkeit zur Online-Antragstellung im Mahnverfahren und der Veröffentlichung von Insolvenzbekanntmachungen über das Internet auch für den Bereich der Grundbuch- und Registerführung die nachfolgend aufgeführten Auskunftsverfahren an. Darüber hinaus stehen Ihnen Informationsangebote des Bundesminist...

  5. Justizportal des Bundes und der Länder. Springe direkt zu: Inhalt Hauptnavigation Suche Überblick ( Sitemap) ☰ Menü Menü

  6. Startseite. Service. Formulare. Hier stehen Ihnen bundeseinheitliche, landesspezifische, europäische und weitere Formulare zur Verfügung. Weiter. Verzeichnisse. Videokonferenzanlagen, Notar- und Urkundenverzeichnis, das Bundesrechtsanwaltsregister sowie die Informationsdatenbank im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz (Inter-Jus) Weiter.

  7. www.bundesjustizamt.de › DE › ThemenBfJ - Führungszeugnis

    Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Die Daten über Vorstrafen stammen aus dem Bundeszentralregister, das Führungszeugnis ist ein Auszug daraus.

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