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  1. Ulrich Peter „UliGrötsch [1] (* 14. Juli 1975 in Weiden in der Oberpfalz) ist ein deutscher Politiker ( SPD ). Seit März 2024 ist er Polizeibeauftragter des Bundes beim Deutschen Bundestag. Zuvor war er von 2013 bis 2024 Abgeordneter des Deutschen Bundestages . Inhaltsverzeichnis. 1 Leben. 2 Politischer Werdegang. 3 Sonstiges. 4 Weblinks.

  2. Uli Grötsch hat am 15. März 2024 auf seine Mitgliedschaft im 20. Deutschen Bundestag verzichtet und ist mit sofortiger Wirkung aus dem Deutschen Bundestag ausgeschieden. Nachfolgerin ist die Abgeordnete Heike Heubach, SPD] * ausgeschieden. Gewählt über Landesliste. Bayern. Wahlkreis 235: Weiden. Veröffentlichungspflichtige Angaben.

  3. Uli Grötsch ist seit 2024 der erste Polizeibeauftragte des Bundestages, der für fünf Jahre gewählt wurde. Er ist Ansprechpartner für Beschwerden über polizeiliches Fehlverhalten von Beschäftigten der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes und der Bundestagspolizei.

  4. Uli Grötsch ist Polizeibeamter, Generalsekretär der BayernSPD und Mitglied des Deutschen Bundestags für den Wahlkreis Weiden [235]. Er war bis 15.03.2024 Abgeordneter der 20. Legislaturperiode und war in verschiedenen Ausschüssen und Gremien tätig.

    • Male
    • 030 227
    • Platz der Republik 1, Berlin, 11011
    • July 14, 1975
  5. 14. März 2024 · Der Bundestag hat Uli Grötsch zum ersten Polizeibeauftragten des Bundes gewählt. Wer ist der Oberpfälzer und was macht er künftig? Die wichtigsten Antworten.

    • Björn Dake
    • 3 Min.
  6. 25. Sept. 2021 · Zur Bundestagswahl führt Uli Grötsch die Liste der Bayern-SPD an. Der knapp unterlegene Kandidat für den Landesvorsitz will mit der Erfahrung aus zwei Berliner Legislaturperioden die SPD als Partei der Gerechtigkeit nach vorn bringen. Ein Porträt. Von. Christoph Dicke. Mit klaren Ansagen kennt Uli Grötsch sich aus.

  7. 15. März 2024 · Der ehemalige bayerische SPD-Bundestagsabgeordnete wurde am 15. März 2024 von Bärbel Bas ernannt und hat seine Vereidigung am 20. März 2024 vorgenommen. Er ist das erste Hilfsorgan des Parlaments zur Überwachung der Polizeibehörden des Bundes.