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  1. Juni 1739 auf dem Gut Rohlfshagen bei Oldesloe) war von 1702 bis 1739 Herzog von Schleswig-Holstein-Gottorf, ab 1721 nur noch Holstein-Gottorf. Inhaltsverzeichnis. 1 Leben. 1.1 Herzog und schwedischer Thronanwärter. 1.2 Ehe mit der Zarentochter. 2 Nachkommen. 3 Trivia. 4 Literatur. 5 Weblinks. 6 Einzelnachweise. Leben.

  2. Schloss Gottorf, der namensgebende Stammsitz des Hauses Schleswig-Holstein-Gottorf. Schleswig und Holstein um 1650. Die Karte zeigt die zersplitterten Herzogtümer, der Gottorfer Anteil ist gelb gekennzeichnet. Friedrich I. von Dänemark und Norwegen war in Personalunion König von Dänemark und Herzog von Schleswig.

  3. Stammbaum der Gottorfer Herzöge. Ausschnitt aus einem Gemälde von Jürgen Ovens um 1655. Dargestellt sind (von unten) König Christian I. und die Herzöge Friedrich I., Adolf, Johann Adolf, Friedrich III. und Christian Albrecht. Die Rivalität von königlicher und herzoglicher Macht in den Herzogtümern Schleswig und Holstein prägte die ...

  4. Karl Friedrich, Schleswig-Holstein-Gottorf, Herzog. Geboren: 29. April 1700, Stockholm. Gestorben: 18. Juni 1739, Rohlfshagen. Quelle: Wikimedia Commons. Hat mitgewirkt an: Münze, Dukat, 1705. Altar. Neu aufgelegte Hochfürstl. Schleßwig-Hollsteinische Revidirte Strand-Ordnung.

  5. Das Schloss Gottorf – Ausschnitt einer Stadtansicht von Braun und Hogenberg 1584. Die Herzoginnen von Schleswig-Holstein-Gottorf stammten aus den einflussreichsten Herrscherdynastien Nordeuropas und wurden zwischen 1564 und 1721 durch die Heirat mit einem regierenden Herzog von Schleswig-Holstein-Gottorf oder einem Herzogssohn zu Mitgliedern ...

  6. Karl Friedrich, damals immer Carl Friedrich geschrieben, (* 19. April schwed. / 29. April 1700 greg. in Stockholm; † 18. Juni 1739 auf dem Gut Rohlfshagen bei Oldesloe) war von 1702 bis 1739 Herzog von Schleswig-Holstein-Gottorf, ab 1721 nur noch Holstein-Gottorf.

  7. Die folgende Liste enthält eine Übersicht der Jarle und Herzöge des Herzogtums Schleswig bzw. Südjütlands. Aufgrund von Landesteilungen können mehrere Herrscher im gleichen Zeitraum aufgeführt sein (beispielsweise in königlichen und gottorfschen Anteilen).