Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. Hier finden Sie, nach den jeweiligen Steuerarten sortiert, alle Verwaltungsanweisungen – insbesondere sogenannte BMF -Schreiben.

    • BMF-Schreiben

      Anlage 1 der beiden BMF-Schreiben zur Anwendung der...

    • Datum Aufsteigend

      Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den...

  2. Dieses Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 10. Januar 2014 ( BStBl I S. 75) sowie das BMF -Schreiben vom 10. November 2015 ( BStBl I S. 876) und ist vorbehaltlich der Rdnr. 58 in allen noch offenen Fällen anzuwenden.

  3. BMF-Schreiben sind Erlasse, die vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) im Einvernehmen mit den Ländern anlassbezogen herausgegeben werden und die an die weisungsgebundenen, nachgelagerten Finanzbehörden (nicht Zollbehörden) gerichtet sind.

    • Anwendungsregelung. 1 Dieses BMF-Schreiben tritt mit sofortiger Wirkung an die Stelle der BMF-Schreiben vom 20. Juli 2021 (BStBl 2021 I S. 984) und vom 1 April 2022 (BStBl 2022 I S. 319).
    • Verlängerung der Fristen zur Abgabe der Steuer- und Feststellungserklärungen 1. Nicht beratene Fälle (§ 149 Absatz 2 AO) 2 Steuer- und Feststellungserklärungen, die sich auf ein Kalenderjahr oder auf einen gesetzlich bestimmten Zeitpunkt beziehen und nicht von einer Person, einer Gesellschaft, einem Verband, einer Vereinigung, einer Behörde oder einer Körperschaft im Sinne der §§ 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) erstellt werden (nicht beratene Fälle), sind grundsätzlich spätestens sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres oder sieben Monate nach dem gesetzlich bestimmten Zeitpunkt abzugeben (§ 149 Absatz 2 Satz 1 AO).
    • Vorzeitige Anforderung von Erklärungen (§ 149 Absatz 4 AO) 18 Das Finanzamt kann in Fällen, in denen Steuer- und Feststellungserklärungen i. S. d. §
    • Festsetzung von Verspätungszuschlägen (§ 152 AO) 21 Gegen denjenigen, der seiner Verpflichtung zur Abgabe einer Steuer- oder Feststellungserklärung nicht oder nicht fristgemäß nachkommt, kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden (§ 152 Absatz 1 AO).
  4. 19. Okt. 2022 · Das BMF hat im Juli 2022 zwei Schreiben zur Änderung des Zinssatzes für Vollverzinsung ab 2019 veröffentlicht. Die Schreiben beantworten Anwendungsfragen, Vertrauensschutz und Verfahrenspraxis zur Zinsberechnung.

  5. 15. Juni 2022 · Hinsichtlich des Nachweises der betrieblichen Nutzung von Fahrzeugen sind die in Randnummer 43 dieses Schreibens zitierten BFH-Urteile vom 15. Juli 2020 ( BStBl 2022 II S. 435) und 16. März 2022 (BStBl 2022 II S. 450) in allen noch offenen Fällen anzuwenden.