Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. Definition. Die Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaftsform, die in der Regel den Betrieb eines Unternehmens zum Gegenstand hat. Sie gilt als typische Unternehmensform von Wirtschaftsunternehmen mit großem Kapitalbedarf.

  2. Die Aktiengesellschaft (AG) nach deutschem Gesellschaftsrecht ist eine Rechtsform der Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital aus Aktien besteht. Dieser Artikel behandelt die Aktiengesellschaft in Deutschland. Für allgemeine Informationen zur Aktiengesellschaft, wie bspw. geschichtliche Hintergründe siehe Artikel → ...

  3. de.wikipedia.org › wiki › AktieAktieWikipedia

    Die Aktie ist ein Wertpapier, das den Anteil an einer Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien verbrieft. Eine Aktie ist im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes und des Kreditwesengesetzes ein Finanzinstrument.

  4. Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft, deren Kapital in Aktien zerlegt ist. Diese werden von Aktieninhaber:innen als Anteile gehalten. Die drei Organe der Aktiengesellschaft sind die Hauptversammlung der Aktionär:innen, der Aufsichtsrat und der Vorstand.

  5. Aktien-gesellschaft (German pronunciation: [ˈaktsi̯ənɡəˌzɛlʃaft]; abbreviated AG, pronounced) is a German word for a corporation limited by share ownership (i.e., one which is owned by its shareholders) whose shares may be traded on a stock market.

  6. Aktiengesellschaft (AG) Definition: Was ist "Aktiengesellschaft (AG)"? 1. Handels- und Gesellschaftsrecht: Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit ( juristische Person ); für ihre Verbindlichkeiten haftet ihren Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen (§ 1 AktG).

  7. Aktiengesellschaft. Machtverhältnisse in einer AG. eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person), deren Firmenbezeichnung immer den Zusatz »Aktiengesellschaft« oder die Abkürzung AG enthalten muss. Rechtsgrundlage ist das Aktiengesetz.