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  1. Deutsches Kaiserreich ist die nachträgliche Bezeichnung des Deutschen Reiches für die Epoche von seiner Gründung 1871 bis zum Ende der Monarchie in der Novemberrevolution von 1918. Der erste deutsche Nationalstaat war eine föderale, konstitutionelle Monarchie [1] und nach seiner Verfassung ein „ewiger Bund“ der deutschen ...

    • Deutscher Kaiser

      Deutscher Kaiser. Der Deutsche Kaiser war von 1871 bis 1918...

  2. Als deutsche Reichsgründung wird die Gesamtheit der politischen, militärischen und wirtschaftlichen Prozesse bezeichnet, die zur Konstituierung des Deutschen Kaiserreichs im Jahr 1871 und damit zur Entstehung des modernen deutschen Nationalstaats führten.

  3. Deutscher Kaiser. Der Deutsche Kaiser war von 1871 bis 1918 das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches. Das deutsche Kaisertum wurde als Fortführung des 1806 erloschenen römisch-deutschen Kaisertums verstanden, hatte faktisch aber keine politischen Gemeinsamkeiten mit dieser monarchischen Herrschaftsform des Heiligen Römischen Reiches.

  4. Erfahre alles über das deutsche Kaiserreich von 1871 bis 1918, das aus vielen deutschen Staaten entstand und von Preußen dominiert wurde. Lerne die wichtigsten Ereignisse, Persönlichkeiten und Folgen kennen, wie die Industrialisierung, Bismarck, Wilhelm II. und der Erste Weltkrieg.

  5. LeMO Kaiserreich ist ein Online-Lexikon zur Geschichte des Deutschen Reiches von 1871 bis 1918. Es bietet einen Überblick über die wichtigsten Ereignisse, Personen und Themen dieser Epoche, die von der Reichsgründung bis zum Ende des Ersten Weltkrieges reicht.

  6. 22. März 2024 · Am 18. Januar 1871 wurde im Schloss Versailles der preußische König Wilhelm I. zum ersten deutschen Kaiser ausgerufen und gleichzeitig das Deutsche Reich gegründet. (Erstveröffentlichung 2024. Letzte Aktualisierung 22.03.2024)

  7. ZEIGE ALLE FRAGEN. Deutsches Kaiserreich ist die nachträgliche Bezeichnung des Deutschen Reiches für die Epoche von seiner Gründung 1871 bis zum Ende der Monarchie in der Novemberrevolution von 1918. Der erste deutsche Nationalstaat war eine föderale, konstitutionelle Monarchie und nach seiner Verfassung ein „ewiger Bund“ der deutschen Fürsten.