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  1. Hauptartikel: Statuto Albertino. Die Verfassung des Königreichs, offiziell Staatsgrundgesetz des Königreichs Italien (italienisch Legge organica del Regno d'Italia ), beruhte auf dem Fundamentalstatut vom 4. März 1848, der vom König Karl Albert dem Königreich Sardinien verliehenen Konstitution.

    • Umberto II

      Umberto II. (1944) Umberto II. – gebürtig Prinz Umberto...

    • Statuto Albertino

      Das Statuto Albertino (dt. „Albertinisches Statut“; weitere...

  2. Das politische System des seit 1861 bestehenden italienischen Staates war ursprünglich in der Form einer konstitutionellen Monarchie organisiert und ist seit 1946 als parlamentarische Republik strukturiert. Flagge des Königreichs Italien (1861–1946)

  3. Die Verfassung der Italienischen Republik, italienisch Costituzione della Repubblica Italiana, ist die geltende Verfassung der Italienischen Republik. Sie bestimmt die rechtliche und politische Grundordnung Italiens als Republik und repräsentativer Demokratie mit parlamentarischem Regierungssystem und bildet die Grundsätze ihrer ...

  4. Das Königreich Italien ( italienisch Regno d’Italia) entstand 1805 als Nachfolgestaat der Republik Italien und bestand bis 1814. Staatsoberhaupt der konstitutionellen Monarchie war Napoleon Bonaparte als König von Italien. Inhaltsverzeichnis. 1 Vorgeschichte und Gründung. 2 Territoriale Entwicklung. 3 Verwaltungsgliederung.

  5. Grundrechte (Italien) Ein Katalog an Grundrechten war bereits im albertinischen Statut, seit Erlass 1848 Kernbestandteil der materiellen Verfassung Piemont-Sardiniens bzw. des Königreichs Italien, enthalten. Da ein übergeordneter Verfassungsrang des Statutes aber nicht vorgesehen war, konnten Gesetze, die sich auf derselben ...

  6. Königreich Italien (1805–1814), das 1805 aus der Cisalpinischen Republik Napoléons hervorgegangene kleinere Königreich in Nordostitalien. Königreich Italien (1861–1946), 1861 aus dem Königreich Sardinien hervorgegangen, Vorläufer der heutigen Republik Italien. Siehe auch: Römisches Königreich. Kategorie: Begriffsklärung.