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  1. Das Vollprogramm ist ein medienrechtlicher Begriff, der bis 1984 in Deutschland das typische Programmangebot eines Hörfunksenders beschrieb, der „im Laufe des Tages die unterschiedlichsten Zielgruppen mit allen möglichen Themen und Formen bediente“.

  2. Spartenprogramm ist ein medienrechtlicher Begriff, der seit 1984 in Deutschland das typische Programmangebot eines Rundfunk- oder Fernsehsenders beschreibt, welcher sich auf bestimmte Themen und/oder Zielgruppen spezialisiert.

  3. Ein Computerprogramm oder kurz Programm ist eine den Regeln einer bestimmten Programmiersprache genügende Folge von Anweisungen, um bestimmte Funktionen bzw. Aufgaben oder Probleme mithilfe eines Computers zu bearbeiten oder zu lösen.