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  1. Die Europäische Union (EU) ist ein Staatenverbund aus 27 Staaten, davon 26 in Europa. Zur EU gehören geographisch zudem einige Überseegebiete außerhalb des Kontinents. Sie hat insgesamt etwa 450 Millionen Einwohner.

  2. 1951 gründeten sechs Länder (Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Luxemburg und die Niederlande) die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl. Im Jahr 1958 wurde daraus die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und im Jahr 1993 schließlich die Europäische Union.

  3. Wie die EU funktioniert, Grundsätze und Prioritäten; Geschichte und Mitgliedsländer; rechtliche Grundlagen und Ihre EU-Rechte.

  4. Die 1951 gegründete Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl ist der erste Schritt zur Sicherung des dauerhaften Friedens. 1957 wurde mit dem Römischen Vertrag die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) gegründet und damit eine neue Ära der immer engeren Zusammenarbeit in Europa eingeläutet.

  5. Die Europäische Union (EU) ist eine Vereinigung von 27 Ländern in Europa. Die EU ist entstanden aus mehreren Vereinigungen, nämlich der Montanunion (EGKS), der Europäischen Wirtschafts-Gemeinschaft (EWG), der Atomunion (EURATOM) und der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP). Durch die EU nehmen die Länder teil an einem gemeinsamen Markt.