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  1. Fachliche Weisungen § 24 SGB II . BA Zentrale FGL 21 Seite 1 Stand: 01.07.2023 . Gesetzestext § 24 SGB II Abweichende Erbringung von Leistungen (1) Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Ar-

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  2. Abweichende Erbringung von Leistungen. (1) 1 Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt der oder dem ...

  3. 30. Jan. 2024 · Laut § 24 Absatz 3 des SGB II gilt demnach: Nicht vom Regelbedarf nach § 20 umfasst sind Bedarfe für 1. Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, 2. Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt sowie 3. Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen ...

  4. § 24 SGB II Abweichende Erbringung von Leistungen (1) Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer.

  5. Eine Erstausstattung nach § 24 Abs. 3 Nr. 1 SGB II kommt insbesondere für Personen aus öffentlichen Unterkünften und Untermietverhältnissen ohne eigenen Hausstand oder solche, die erstmalig eine Wohnung beziehen, in Betracht.

  6. Zu den Sonderbedarfen nach § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 SGB II zählen ausschließlich Erstausstattungen für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt sowie Leistungen für Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen ...

  7. 1. Mai 2015 · Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten vom 01.12.2017 (Gz. SI 214 / 112.21-5)