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  1. [ ˈʒyːri] oder [ ʒyˈriː ], engl. [ ˈdʒʊɹi ]) ist im anglo-amerikanischen Rechtssystem die Gesamtheit der Geschworenen eines Gerichtsverfahrens, sowohl im Zivil- als auch im Strafprozess. Im 6. und 7. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten ist die Jury verfassungsrechtlich verankert.

  2. In Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein gilt der römisch-germanische Rechtskreis, der – in Abgrenzung zum angelsächsischen Common Law – auch Civil Law genannt wird. Geprägt ist das Civil Law durch rezipiertes römisches Recht .

  3. Damit war, in Abgrenzung zu den bis ins hohe Mittelalter existierenden unterschiedlichen Rechten der einzelnen germanischen Stämme ( Angeln, Sachsen, Jüten usw.), das englische, auf ungeschriebenen Gewohnheiten beruhende, durch richterliche Entscheidungen fortgebildete gemeine Recht gemeint.

  4. 4. Nov. 2021 · Dass angelsächsische Staaten ein anderes Rechtssystem als Kontinentaleuropa etabliert haben, ist hinlänglich bekannt. Darüber hinaus erscheint aus Schweizer Sicht die Mentalität bezüglich Recht und Gerechtigkeit in Ländern wie den Vereinigten Staaten zuweilen andersartig.

  5. Die Untersuchung des angelsächsischen Rechts im Spannungsfeld zwischen Tradition und Innovation ist das Vorhaben der Arbeit, die das Ziel verfolgt, einen Beitrag zur Diskussion über germanisches Recht sowie über Ursprung und Werdegang der mittelalterlichen Rechskultur insgesamt zu leisten.

  6. Die angelsächsische Perspektive auf die Topoi „Frieden durch Recht“ und „rechtserhaltende Gewalt“ ist facettenreich und weist unterschiedliche Dimensionen auf.

  7. Verfahrensrechtlich sind angelsächsische Rechtssysteme an kontradiktorischen Verhandlungen orientiert, kontinentaleuropäische Systeme nicht immer, jedoch zugleich an der Aufrechterhaltung der Rechtsordnung.