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  1. www.asia-arbeitgeberverband.de › web › indexTarifvertrag - ASIA

    Der seit 1980 erscheinende Tarifvertrag wird jährlich vom ASIA verhandelt und von uns in aktueller Form den Büros zur Verfügung gestellt. Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt i.d.R. 12 Monate und beginnt etwa zwischen März und Mai eines Jahres mit neuen Regelungen.

  2. Tarifvertrag 2021. Nach einer langen, Corona bedingten Pause wird mit Wirkung ab 1. Februar 2021 der Tarifvertrag und die damit verbundenen Gehälter fortgeschrieben. Der bislang gültige TV 2019 mit seiner Verlängerung verliert nunmehr seine Gültigkeit.

  3. Arbeitgeberverband selbständiger Ingenieure und Architekten e.V. (ASIA), Rheinstr. 129 c, 76275 Ettlingen Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di e.V., Landesbezirk Nordrhein-Westfalen, Karlstr. 123-127, 40210 Düsseldorf. Fachlicher Geltungsbereich. Die Tarifverträge gelten für Ingenieur-, Architektur-, und Planungsbüros.

  4. Weitere Verhandlungen sind nur möglich, wenn das ASIA-Angebot höher ausfällt als von verdi gefordert. Wir empfehlen das Verhandlungsergebnis, das im neuen TV 2023 aufgenommen wurde. Die Bestellung des Tarifvertrages 2023 können Sie hier vornehmen.

  5. Wir bieten den Tarifvertrag für die Angestellten, Auszubildenden und Praktikanten in Ingenieur-, Architektur- und Planungsbüros im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Es gibt nur diesen, keine weiteren Gehaltsregelungen auf tariflicher Grundlage.

  6. Gültig ab 1. Januar 2024 mit 2,8 % Erhöhung gegenüber dem Jahr 2023. Außerdem wurde das Mindestlohngesetz (MiLoG) berücksichtigt. Wichtiger Hinweis: Für angestellte Mitarbeiter in Architektur-/Ingenieur- und Planungsbüros gibt es derzeit nur einen Tarifvertrag. Er umfasst nur wenige Büros und ist nicht verbindlich!

  7. www.asia-arbeitgeberverband.de › web › indexTarifverträge - ASIA

    30. Apr. 2016 · Der Tarifvertrag des ASIA hat seit einiger Zeit eine Regelung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Damit regelt der Tarifvertrag für Arbeitgeber, die Mitglied im ASIA sind und den Tarifvertrag anwenden, die Überlassung von Arbeitnehmern an andere Betriebe und Unternehmen.