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  1. Menge hergestellter Gegenstände, Waren; Anzahl der Serie in einem bestimmten Zeitraum. Gebrauch. Wirtschaft. Beispiel. die Auflage des VW. mit etwas verbundene, auferlegte Verpflichtung. Gebrauch. Amtssprache. Beispiele. die Strafaussetzung wird mit Auflagen verbunden.

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  2. Der Begriff Auflage bezeichnet im Verlagswesen die Gesamtzahl der nach einer bestimmten unveränderten Satzvorlage gedruckten Exemplare einer Publikation ( Bücher, Zeitschriften oder Zeitungen etc.), [1] von der nach ihrem Abverkauf auch weitere erstellt und dann entsprechend fortlaufend mit Nummern wie z. B. „2. Auflage ...

  3. 1. Anzahl der gleichzeitig herausgegebenen Druckexemplare eines Werkes. Beispiele: wie hoch ist die Auflage? das Buch erschien in einer Auflage von 5000 Exemplaren. die tägliche Auflage einer Zeitung. ... 5 weitere Beispiele. Wirtschaft, übertragen Serienproduktion. Beispiel: die Auflage von Möbeln. 2. das Aufgelegte. a) Auflegematratze.

  4. Was bedeutet Auflage? Auflage (Sprache: Deutsch) Wortart: Substantiv, weiblich. Bedeutung/Definition. 1) besondere Bedingung, die jemand erfüllen muss, um die Erlaubnis für etwas anderes zu erhalten [Gebrauch: Recht, allgemein] a) Sanktion im Jugendstrafrecht [Gebrauch: Strafrecht] b) Anordnung in einer letztwilligen Verfügung [Gebrauch: Erbrecht]

  5. de.wiktionary.org › wiki › AuflageAuflage – Wiktionary

    Worttrennung: Auf·la·ge, Plural: Auf·la·gen. Aussprache: IPA: [ ˈaʊ̯fˌlaːɡə] Hörbeispiele: Auflage ( Info) Bedeutungen: [1] Recht, allgemein: besondere Bedingung, die jemand erfüllen muss, um die Erlaubnis für etwas anderes zu erhalten. [a] Strafrecht: Sanktion im Jugendstrafrecht.

  6. de.wikipedia.org › wiki › AuflageAuflage – Wikipedia

    Auflage bezeichnet: verschiedene Rechtsinstitute, insbesondere. Auflage (Justiz), ein Rechtsinstrument der Strafverfolgung. Auflage (Jugendstrafrecht), ein Rechtsmittel des deutschen Jugendrechts. Auflage (Verwaltungsrecht), eine belastende Nebenbestimmung zu einem Verwaltungsakt.

  7. 1) Recht, allgemein: besondere Bedingung, die jemand erfüllen muss, um die Erlaubnis für etwas anderes zu erhalten. a) Strafrecht: Sanktion im Jugendstrafrecht. b) Erbrecht: Anordnung in einer letztwilligen Verfügung. c) Verwaltungsrecht: belastende Nebenbestimmung in einem Verwaltungsakt.