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  1. Menge hergestellter Gegenstände, Waren; Anzahl der Serie in einem bestimmten Zeitraum. Gebrauch. Wirtschaft. Beispiel. die Auflage des VW. mit etwas verbundene, auferlegte Verpflichtung. Gebrauch. Amtssprache. Beispiele. die Strafaussetzung wird mit Auflagen verbunden.

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  2. Der Begriff Auflage bezeichnet im Verlagswesen die Gesamtzahl der nach einer bestimmten unveränderten Satzvorlage gedruckten Exemplare einer Publikation ( Bücher, Zeitschriften oder Zeitungen etc.), [1] von der nach ihrem Abverkauf auch weitere erstellt und dann entsprechend fortlaufend mit Nummern wie z. B. „2. Auflage“ versehen werden können.

  3. Die Auflage ist in der Dogmatik des deutschen Verwaltungsrechts eine selbständige Nebenbestimmung zu einem Verwaltungsakt, mit der dem Begünstigten des VA ein Tun, Dulden oder Unterlassen vorgeschrieben wird. Die Auflage ist in § 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG legaldefiniert.

  4. 1. Anzahl der gleichzeitig herausgegebenen Druckexemplare eines Werkes. Beispiele: wie hoch ist die Auflage? das Buch erschien in einer Auflage von 5000 Exemplaren. die tägliche Auflage einer Zeitung. ... 5 weitere Beispiele. Wirtschaft, übertragen Serienproduktion. Beispiel: die Auflage von Möbeln. 2. das Aufgelegte. a) Auflegematratze.

  5. Lexikon Online ᐅAuflage: Öffentliches RechtNebenbestimmung zum Verwaltungsakt, durch die dem Begünstigten ein Tun, Dulden oder Unterlassen vorgeschrieben wird (§ 36 II Nr. 4 VwVfG). Auflagen sind bes. häufig bei der Erteilung der Bauerlaubnis.Erbrechteine Anordnung von Todes wegen, durch die der Erblasser einen Erben.

  6. de.wiktionary.org › wiki › AuflageAuflage – Wiktionary

    Aussprache: IPA: [ ˈaʊ̯fˌlaːɡə] Hörbeispiele: Auflage ( Info) Bedeutungen: [1] Recht, allgemein: besondere Bedingung, die jemand erfüllen muss, um die Erlaubnis für etwas anderes zu erhalten. [a] Strafrecht: Sanktion im Jugendstrafrecht. [b] Erbrecht: Anordnung in einer letztwilligen Verfügung.

  7. Was bedeutet Auflage? Auflage (Sprache: Deutsch) Wortart: Substantiv, weiblich. Bedeutung/Definition. 1) besondere Bedingung, die jemand erfüllen muss, um die Erlaubnis für etwas anderes zu erhalten [Gebrauch: Recht, allgemein] a) Sanktion im Jugendstrafrecht [Gebrauch: Strafrecht] b) Anordnung in einer letztwilligen Verfügung [Gebrauch: Erbrecht]