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  1. 1. März 2024 · Ab dem 1. März 2024 steigt die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten, Anwärterinnen und Anwärter, Pensionärinnen und Pensionäre, Soldatinnen und Soldaten sowie Richterinnen und Richter des Bundes um 200 Euro Sockelbetrag und 5,3 Prozent. Die Gewerkschaft ver.di hat dieses Tarifergebnis vom 22. April 2023 durchgesetzt und fordert weitere Verbesserungen für die Arbeitszeit.

  2. 3. Apr. 2024 · März 2024 wird die Besoldung von Bundesbeamten, Richtern und Soldaten um einen Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro angepasst; März 2024 Die angehobene Besoldung wird dann zusätzlich um 5,3 Prozent erhöht. 0,2 Prozent gehen in die Versorgungsrücklage. Zu den Besoldungstabellen Bund …

  3. 8. Feb. 2024 · Tariferhöhung TV-L 2024 für Tarifbeschäftigte. Die Entgelte der Beschäftigten werden in zwei Schritten erhöht: Zum 1. November 2024 werden die Tabellenentgelte um 200 Euro angehoben, zum 1. Februar 2025 erfolgt dann eine weitere Anhebung um 5,5 Prozent. Wenn die Summe dieser Erhöhungen nicht 340 Euro erreicht, wird der ...

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  4. 23. Apr. 2024 · von Sebastian Henneke. Anzeige. Wann kommt die nächste Gehaltserhöhung im öffentlichen Dienst? Bei den vielen geltenden Tarifverträgen und 17 verschiedenen Besoldungsanpassungen im gesamten öffentlichen Dienst kann man schnell den Überblick verlieren. Wir zeigen, wann Beamte und Angestellte mehr Geld erhalten.

  5. ab 1. November 2024: Erhöhung um einen Sockelbetrag von 200 Euro; ab 1. Februar 2025: Erhöhung um weitere 5,5 Prozent; Beide Erhöhungsschritte zusammen müssen einen Mindestbetrag von insgesamt 340 Euro erreichen; Dynamische Zulagen werden ab dem 1. November 2024 um 4,76 Prozent und ab dem 1. Februar 2025 um weitere 5,5 Prozent erhöht.

  6. 16. Nov. 2023 · Die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge im Bund werden zum 1. März 2024 um 5,3 Prozent linear und 11,3 Prozent dynamisch erhöht. Außerdem gibt es Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise.

  7. 22. Dez. 2023 · Für die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder werden die Tabellenentgelte ab November 2024 um 200 Euro brutto angehoben. Zum 1. Februar 2025 erfolgt eine weitere Anhebung des Entgeltes um 5,5 Prozent, mindestens jedoch um einen Mindestbetrag in Höhe von 340 Euro brutto.