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  1. 26. Jan. 2024 · Bei Definition im Strafrecht wird zwischen zwei Formen von Gewalt unterschieden: Zum einen „vis compulsiva“, die auch als willensbeugende oder die beugende Gewalt definiert wird und die vor...

    • Nötigung

      Was bedeutet Nötigung im Strafrecht? Was ist eine Nötigung...

    • Belästigung

      Was ist Belästigung im rechtlichen Sinne? Was ist sexuelle...

  2. Die Gewalt ist in § 240 StGB sowie in §§ 253, 255 StGB (und daneben u.a. auch in den §§ 249, 252, 113 I) neben der Drohung ein Nötigungsmittel, durch welches der Täter zumeist einen Nötigungserfolg, in den §§ 240 und 253, 255 StGB eine Handlung, Duldung oder Unterlassung bewirkt.

  3. Definitionen Strafrecht. Gewalt. Gewalt. Gewalt i.S.d. § 240 StGB ist jede körperliche Tätigkeit, durch die körperlich wirkender Zwang ausgeübt wird, um geleisteten oder erwarteten Widerstand zu überwinden. Quelle: Rengier, StrafR BT II, 22. Auflage München 2021, § 23 Rn. 23; Lackner/Kühl/Heger, StGB, Heger, 30.

  4. 1. Ansicht - Gewalt meint, dass der Täter durch körperliche Kraftentfaltung Zwang ausübt, indem er auf den Körper eines anderen einwirkt, um geleisteten Widerstand zu überwinden.

  5. Definition: Gewalt Gewalt ist der durch eine mittelbare oder unmittelbare Einwirkung ausgelöste, körperlich wirkende Zwang, der nach der Vorstellung des Täters bestimmt und geeignet ist, den tatsächlich geleisteten oder erwarteten Widerstand des Opfers zu überwinden oder unmöglich zu machen.

  6. Definition: Gewalt Gewalt ist jedenfalls der körperlich wirkende Zwang durch die Entfaltung von Kraft oder durch eine physische Einwirkung sonstiger Art, die nach ihrer Zielrichtung, Intensität und Wirkungsweise dazu bestimmt und geeignet ist, die Freiheit der Willensentschließung oder Willensbetätigung eines anderen aufzuheben oder zu ...

  7. Gewalt i.S.d. § 240 ist der körperlich wirkende Zwang durch die Entfaltung von Kraft, vis absoluta oder durch eine physische Einwirkung sonstiger Art, die nach ihrer Zielrichtung, Intensität und Wirkungsweise dazu bestimmt und geeignet ist, die Freiheit der Willensentschließung oder Willensbetätigung eines anderen aufzuheben oder zu ...