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  1. Der Doktorgrad basiert typischerweise auf einer oft drei- bis siebenjährigen Forschungstätigkeit in einem dieser Fachgebiete mit anschließender Anfertigung der Dissertation (Doktorarbeit) und mündlicher Prüfung (Verteidigung).

  2. Doktor der Naturwissenschaften; Sammelbegriff für Doktoren der Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Informatik, Statistik, Geographie, Geologie, Mineralogie, Bodenkunde, Holzwirtschaft, Pharmazie oder Psychologie

  3. Dr. rer. nat. ist der Doktor der Naturwissenschaft. Unter diesem Titel werden die Disziplinen Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Informatik, Statistik, Geografie, Pharmazie und auch Psychologie zusammengefasst.

  4. Wer das Promotionsverfahren als Naturwissenschaftler:in erfolgreich abschließt, bekommt den akademischen Titel „Dr. rer. nat.“ verliehen. Die Abkürzung steht für das Lateinische Doctor Rerum Naturalium, zu Deutsch: „Doktor der Naturwissenschaften“.

  5. Der Dr. rer. nat. ist für Promovierende mit einem Abschluss in einem naturwissenschaftlichen Fach. Das Promotionsvorhaben kann nur von einer prüfungsberechtigten Person der Medizinischen Fakultät betreut werden, die selbst in einem naturwissenschaftlichen Fach promoviert ist.

  6. Doktor der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.) Die allgemeinen Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion sind in der Allgemeinen Promotionsordnung der Universität Augsburg geregelt. Die besonderen Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion an der Medizinischen Fakultät finden sich in der Promotionsordnung Dr. rer. nat. der Fakultät.

  7. Die Naturwissenschaftliche Fakultät der FAU Erlangen-Nürnberg verleiht den akademischen Grad eines Doktors der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.).