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  1. Das EBA beaufsichtigt mehr als zwei Drittel aller Eisenbahnen in Deutschland und kümmert sich um die Fahrgastrechte von Bahn-, Schiffs- und Busreisenden.

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      Überblick über die Verfahrensschritte; Anhörungsverfahren;...

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      Stellenangebote aus dem Eisenbahn-Bundesamt finden Sie unter...

    • Das EBA

      Das EBA ist zuständige Aufsichts- und Genehmigungsbehörde...

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      Thema: Recht. Gesetze und Verordnungen. Wir möchten Ihnen an...

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      Das Eisenbahn-Bundesamt ist gemäß § 47e BImSchG dafür...

    • Eisenbahnunternehmen

      Öffentlicher Eisenbahnverkehr; Aktive Eisenbahnunternehmen;...

    • Bahnbetrieb

      Damit die Eisenbahnen in Deutschland ihrer gesetzlichen...

  2. Das EBA ist zuständige Aufsichtsbehörde für alle bundeseigenen Eisenbahnen sowie für die nichtbundeseigenen Eisenbahnunternehmen, die einer Sicherheitsbescheinigung (SiBe) oder Sicherheitsgenehmigung (SiGe) bedürfen.

  3. Das EBA ist zuständige Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für alle bundeseigenen Eisenbahnen. Es ist auch zuständige Aufsichtsbehörde für die nichtbundeseigenen Eisenbahnunternehmen, die einer Sicherheitsbescheinigung oder Sicherheitsgenehmigung bedürfen. Aufbau. Standorte und Kontakt.

  4. Eine Eisenbahnbehörde respektive Eisenbahnverwaltungsbehörde oder Eisenbahnaufsichtsbehörde ist ein staatliches Organ, das entweder den Verwaltungskörper eines staatlichen Eisenbahnbetriebes bildet oder die Aufsicht über ein privates oder auch staatliches Eisenbahnunternehmen führt.

  5. Das Eisenbahn-Bundesamt ist eine seit dem 1. Januar 1994 bestehende selbständige deutsche Bundesoberbehörde im Bereich der Bundesverkehrsverwaltung. Das EBA unterliegt der Aufsicht und den Weisungen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr und wird von einem Präsidenten geleitet. Angegliedert an das EBA sind das Deutsche ...

  6. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist eine selbständige deutsche Bundesoberbehörde im Bereich der Bundesverkehrsverwaltung. Das EBA ist die deutsche Aufsichts-, Genehmigungs- und Sicherheitsbehörde für Eisenbahnen und Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU).

  7. Das Eisenbahn-Bundesamt ist die Aufsichts-, Genehmigungs- und Sicherheitsbehörde für Eisenbahnen und Eisenbahnverkehrsunternehmen in Deutschland. Gegründet wurde es im Jahr 1994 im Zuge der Bahnreform.