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  1. Alle Aktionen des Programms Erasmus+ stehen den EU-Mitgliedstaaten zur Gänze für die Teilnahme offen. Darüber hinaus sind nach Artikel 19 der Erasmus+-Verordnung die folgenden Drittländer mit dem Programm assoziiert:

  2. Die Förderungshöhe richtet sich nach drei Ländergruppen (erstellt nach Lebenshaltungskosten), die die EU-Kommission eingerichtet hat. Seit 2018 legt die Nationale Agentur für Erasmus-Hochschulzusammenarbeit im DAAD in Abstimmung mit dem BMBF innerhalb dieser Gruppen die Fördersätze fest.

    • Verleihung
    • Finanzierung
    • Sicherheit
    • Sprachen
    • Auswirkungen
    • Nachteile
    • Kritik
    • Struktur

    Erasmus-Studenten mit Kindern können ebenfalls einen Zuschuss zum Erasmus-Stipendium beantragen, um die entstehenden Mehrkosten zu decken.

    Bei der Erasmus-Förderung handelt es sich um eine zweckgebundene Mobilitätsbeihilfe. Das heißt, dass Du das Erasmus-Geld nur im Zusammenhang mit Deinem Auslandsaufenthalt verwenden darfst. Ob Du davon Bücher, Essen oder Deine Miete im Wohnheim bezahlst, bleibt dabei aber Dir überlassen. Wie Du anhand der durchschnittlichen Unterstützung von 325 fü...

    Im Notfall besteht auch im Gastland sicherlich die Möglichkeit, neben der Förderung durch ein Erasmus-Stipendium Geld mit einen Nebenjob zu verdienen. Wichtig hierbei ist allerdings, dass das Studium nicht darunter leidet. Die Doppelbelastung, auf einer fremden Sprache in einem fremden Land zu studieren und zusätzlich zu arbeiten, kann schnell zu v...

    Auf der Webseite der DAAD findest Du wichtige Informationen zum Thema Lebenshaltungskosten, Zulassungsverfahren, Sprachen und vielem mehr. Es lohnt sich also, einmal dort reinzuschauen.

    Wenn Du ein Erasmus-Stipendium beziehst, hat das keine Auswirkungen auf Deinen BAföG-Bezug, solange Du nicht mehr als 300 durch Erasmus erhältst. Das heißt, Du kannst auch neben Deinem BAföG die Förderung durch Erasmus bekommen. Das gilt auch für Stipendien (z. B. Deutschlandstipendium). So kannst Du auch neben Deiner Erasmus-Förderung Deine Stipe...

    Wenn Du kein AuslandsBAföG beziehen kannst und keinen Bildungskredit aufnehmen möchtest, besteht die Möglichkeit, dass Du Dich um andere Stipendien bewirbst. Dafür musst Du übrigens kein Musterschüler sein nicht alle Stipendiengeber vergeben ihre Stipendien auf der Basis von Bestnoten. Erneuere einfach Dein Profil und finde die passenden Stipendie...

    Es ist zudem mehr als empfehlenswert, dass Du die nötigen Unterlagen und Bescheinigungen zum angegebenen Zeitpunkt vorzeigst, da Du sonst nicht weitergefördert wirst und die bereits erhaltenen Beträge des Erasmus-Stipendiums unter Umständen sogar zurückzahlen musst.

    Übrigens gestaltet sich die Erasmus-Förderungsdauer wie folgt: Solltest Du zwei Semester im Ausland studieren, wirst Du für acht Monate gefördert. Bleibst Du hingegen nur ein Semester dort, beträgt die Förderungsdauer vier Monate. Bei einem Trimester kannst Du maximal drei Monate durch ein Erasmus-Stipendium unterstützt werden.

  3. Der Erasmus+-Programmleitfaden enthält alle wichtigen Informationen über Erasmus+. Er gibt interessierten Organisationen und Einzelpersonen einen umfassenden Überblick über die Möglichkeiten und Finanzierungsangebote des Programms.

  4. Im Nachfolgenden finden Sie die Förderraten und Aufstockungsbeträge (top-ups). Förderraten für die Mobilität. Reisekosten für Hin- und Rückfahrt. Förderraten für die internationale Mobilität (KA131 international) Förderraten für blended short-term mobilities. Blended Intensive Programmes (BIPs) Finanzielle Zusatzförderung über Realkostenantrag.

  5. Erasmus+ ist das EU-Programm zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport. Mit einem geschätzten Budget von 26,2 Mrd. EUR für 2021–2027 eröffnet das Programm Millionen von Teilnehmenden Chancen für ihr Studium oder ihre Ausbildung, für neue Erfahrungen und Freiwilligentätigkeiten.

  6. Wenn eine oder mehrere der förderfähigen „diversen“ Lebenssituationen auf Sie zutrifft, erhalten Sie in der Regel eine einmalige pauschale Zusatzförderung in Höhe von bis zu 150,- € (bis 14 Tage 100,- €, ab 15 Tage 150,- €), das gemeinsam mit der 1. Erasmus-Rate ausgezahlt wird.