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  1. Intelligenz ist definiert als die mit den kognitiven Möglichkeiten eines Menschen verbundenen geistigen Fähigkeiten in ihrer potenziellen und dynamischen Bedeutung. Der durchschnittliche IQ liegt per Definition bei 100. Im Bereich von 70 bis 84 spricht man von einer Lernbehinderung.

  2. Gemäß ICD-10 ist in diesem Grenzbereich zwischen Lern- und geistiger Behinderung die kognitive und sprachliche Entwicklung verzögert, jedoch erreichen betroffene Personen ein Leistungsniveau, das für alltägliche Anforderungen und eine normale Konversation genügt.

  3. Diagnose einer Lernbehinderung. Die Diagnose einer Lernbehinderung basiert oft auf dem Intelligenzquotienten (IQ) des Kindes. Ein IQ-Wert zwischen 70 und 84 deutet auf eine Lernbehinderung hin, während ein IQ-Wert unter 70 auf eine geistige Behinderung hinweist.

  4. „Im Sinne“ („sensu“) Kanters präzisiert Karl-Heinz Eser 2005 diese Definition: „Lernbehinderung ist ein breites und vielschichtiges Grenzsyndrom sensu Kanter auf dem Kontinuum zwischen ‚Geistiger Behinderung‘ im engeren Sinne und ‚Normalentwicklung‘, ohne eine qualitativ eigene, eindeutige und klar abgrenzbare ...

  5. Eine geistige Behinderung macht sich meist durch eine Intelligenzminderung im frühen Kindesalter bemerkbar. Diese kann mit weiteren Entwicklungsstörungen einhergehen, z. B. im Spracherwerb und Sozialverhalten, in der Wahrnehmung, psychischen Entwicklung sowie in der Motorik. [2]

  6. § 2 Abs. 1 SGB IX: „Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.

  7. www.bih.de › fachlexikon › detailLernbehinderung | BIH

    Eine Lernbehinderung kann angeboren sein, auf einer hirnorganischen Störung, einer verzögerten körperlichen Entwicklung oder anderen Behinderung beruhen. Auch psychische Probleme können eine Rolle spielen. Menschen mit Lernbehinderung können Förderleistungen durch das Integrationsamt erhalten.