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  1. 17. Mai 2023 · Die Tarifeinigung sieht zwei Entgelterhöhungen vor, eine erste um 4,8 Prozent ab dem 1. Juli 2023 sowie eine weitere um 4 Prozent ab 1. April 2024. Die Laufzeit der Tarifeinigung liegt bei 18 Monaten. Bis zum 30. Juni 2024 haben die Krankenhäuser dadurch Planungssicherheit.

  2. 2. Nov. 2023 · April 2023 erhalten die Beschäftigten in den kommunalen Krankenhäusern steuer- und abgabefreie Inflationsausgleichszahlungen von insgesamt 3.000 Euro. Ab dem 1. März 2024 steigen die Gehälter der rund 580.000 nicht-ärztlich Beschäftigten durchschnittlich um 11,5 Prozent.

  3. 1Ärztinnen und Ärzte, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrags fallen, erhal-ten eine einmalige Sonderzahlung (Inflationsausgleich I) frühestens mit dem Entgelt für den Abrechnungsmonat Juli 2023 und spätestens mit dem Entgelt für den Abrech-nungsmonat August 2023, sofern in dem Zeitraum vom 1.

  4. 3. Okt. 2022 · Konkreter Inflationsausgleich für Krankenhäuser weiter nötig. 03. Oktober 2022. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft reagiert mit Entsetzen auf den aktuellen Beschlussentwurf aus dem Bundeskanzleramt, der die Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler vorbereiten soll.

  5. www.rehm-verlag.de › arbeitsrecht-und-tarifrecht › aktuelleInflationsausgleich für Ärzte

    25. Juli 2023 · Inflationsausgleiche für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern. Keine Kommentare. 4 Bewertungen. 25.07.2023. Zwischen der VKA und dem Marburger Bund wurde vereinbart, dass Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern Anspruch auf Inflationsausgleichszahlungen von insgesamt 2.500 Euro haben.

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  6. 2. Nov. 2022 · Die Bundesregierung will Krankenhäusern angesichts der hohen Inflation und der stark gestiegenen Energiekosten bis zu acht Milliarden Euro zur Verfügung stellen. So steht es in einer...

  7. Seit dem 26. Oktober 2022 können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro gewähren. Das sieht die sogenannte...