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  1. Die sogenannte “öffentlich-rechtlichezwangsweise Unterbringung und Zwangsbehandlung wird in Deutschland über Landesgesetze geregelt, die in den meisten Bundesländern “Psychisch Kranken Gesetze” (PsychKG), in drei Bundesländern “Unterbringungsgesetz” [ 1] und in Hessen “Freiheitsentziehungsgesetz” genannt werden.

  2. Wer Menschen mit PatVerfü psychiatrisch einsperrt, läuft Gefahr, wegen Freiheitsberaubung angeklagt zu werden und bei einer Zwangsbehandlung wegen Körperverletzung. Für ÄrztInnen ist die neue Regelung aber positiv, nun endlich Rechtssicherheit zu haben, wann sie behandeln sollen und wann nicht.

  3. Die PatVerfü® ist eine schlaue Patientenverfügung für ein selbstbestimmtes Leben ohne Zwangspsychiatrie. Alle Erwachsenen, denen ihre Selbstbestimmung bzw. Freiheit lieb ist, sollten eine PatVerfü haben, die von einem breiten Bündnis von Organisationen herausgegeben wird.

  4. Nach der Zwischenstation Vorsorgevollmacht (Vo-Vo), die wir seit 1999 genutzt und juristisch begleitet haben, verfügen wir nun mit der PatVerfü über ein geeignetes Instrument, dass wir als bestes Mittel für eine Option aus der Zwangspsychiatrie ansehen. Die PatVerfü ist unserer Meinung nach die Patientenverfügung zum Erhalt der ...

  5. Folglich kann mit einer konkreten, wirksamen Patientenverfügung eine Zwangsbehandlung nach § 1906 BGB verbindlich untersagt werden. Ähnlich verhält es sich bei der öffentlich-rechtlichen Unterbringung nach ThürPsychKG.

  6. Um so jede psychiatrische Gefangennahme und Zwangsbehandlung jeweils individuell für sich unmöglich zu machen, muss das in einer dafür speziell formulierten Patientenverfügung, der PatVerfü ®, schriftlich untersagt worden sein.

  7. Mit der PatVerfü der speziellen Patientenverfügung gegen psychiatrischen Zwang, ist keine Zwangsbegutachtung für eine Entmündigung durch angebliche „Betreuung“ mehr möglich!