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20. Okt. 2023 · Der Pflegebonus 2023 ist eine Corona-Prämie für Pflegekräfte, die im Jahr 2022 vom Bundesrat beschlossen und genehmigt wurde. Sie dient dazu, die außergewöhnlichen Leistungen dieser Berufsgruppe anzuerkennen und gleichzeitig finanzielle Unterstützung zu bieten. Die finanziellen Mittel für den Pflegebonus werden von der ...
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Der Kreis der Anspruchsberechtigten in Bezug auf die Steuerbefreiung umfasst nicht nur Pflegekräfte, sondern auch weitere in Krankenhäusern sowie in Pflegeeinrichtungen und -diensten tätige Arbeitnehmende (u.a. Auszubildende und Menschen im Freiwilligendienst). Ebenso gibt es die Möglichkeit der Steuerfreiheit für Besc...
Unter die Steuerbefreiung fallen auch Sonderleistungen für voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen zur Anerkennung und Umsetzung zusätzlicher Aufgaben (§ 35 Abs. 1 IfSG). Die Pflegeeinrichtungen sollen diese Leistungen bis April 2023 auszahlen. Um die Steuerbefreiung auch auf diese Leistungen zu erstrecken, wird d...
Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 11a EStG für sog. Corona-Prämien galt für Sonderzahlungen in allen Branchen und Bereichen, sofern die Voraussetzungen erfüllt waren. Dazu gehörte ein Zusammenhang mit der Coronakrise. Es war daher erforderlich, dass aus den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitende...
Steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen nach § 3 Nr. 11a EStG konnten an alle Beschäftigten bis zu einem Betrag von 1.500 Euro geleistet werden. Das galt unabhängig vom Umfang der Beschäftigung (Teilzeitbeschäftigung) und davon, ob und in welchem Umfang Kurzarbeitergeld gezahlt wurde. Die Gewährung einer solchen Beihilfe war a...
Es handelte sich bei den 1.500 Euro um einen steuerlichen Freibetrag. Arbeitgebern stand es frei, auch höhere Sonderzahlungen zu leisten. Beihilfen und Unterstützungen konnten unter Einhaltung der Voraussetzungen jedoch nur bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei bleiben. Die Auszahlung konnte dabei auch in mehreren Ra...
Die steuerfreien Leistungen waren im Lohnkonto aufzuzeichnen, sodass sie für den Lohnsteuer-Außenprüfer als solche erkennbar waren und die Rechtsgrundlage für die Zahlung bei Bedarf geprüft werden konnte. Die steuerfreie Beihilfe oder Unterstützung zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Coronakrise war nicht auf d...
Die Beihilfen und Unterstützungen blieben auch in der Sozialversicherung beitragsfrei. Steuerfreie Einnahmen gehörten grundsätzlich nicht zum Arbeitsentgelt. Die Sozialversicherungsfreiheit ergab sich damit automatisch aufgrund der Steuerfreiheit. Auch bei Minijobbern gehören die steuerfreien Beihilfen oder Unter...
Arbeitgebern stand es zudem frei, anstelle einer üblichen steuerpflichtigen Abfindungwegen des Verlustes des Arbeitsplatzes steuerfreie Beihilfen und Unterstützung unter vorstehenden Voraussetzungen zu leisten. Die coronabedingte Betroffenheit musste allerdings in der Zeit begründet sein, in der das Beschäftigungsverhäl...
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Die besonderen Leistungen der Pflegekräfte während der Corona-Pandemie sollen durch einen Pflegebonus anerkannt werden. Hierfür werde insgesamt eine Milliarde Euro zur Verfügung...
Die neue Prämie für Pflegekräfte ist steuer- und beitragsfrei. Wie hoch die Prämie ausfällt, ist unter anderem abhängig von der Tätigkeit. Des Weiteren können die Zahlungen je nach Bundesland variieren. Grundsätzlich greifen folgende Regelungen: Vollzeitbeschäftigte Pflegefachkräfte erhalten bis zu 550 Euro.
30. März 2022 · Gesetz 17.02.2023 Gesetz zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen Inkrafttreten: 30.06.2022 . Bundesrat: 10.06.2022 Bundestag, 2./3. Lesung: 19.05.2022 Bundestag, 1. Lesung: 07.04.2022 Kabinett: 30.03.2022. Entwurf einer Formulierungshilfe mit Begründung (PDF, barrierefrei, 305 KB)
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