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  1. 14. Okt. 2023 · Dem Schweigen kommt zum Beispiel eine Zustimmung zu in den §§ 416 I S. 2, 455 S. 2, 516 II S. 2, 1943 oder auch 149 S. 2 BGB oder § 362 I S. 2 HGB. In diesen Fällen sieht der Gesetzgeber vor, dass auch Schweigen als Zustimmung gelten soll. Die Auflistung ist sicherlich nicht abschließend, sondern soll nur einige Beispiele anführen.

  2. Der Rechtsgrundsatz „Wer schweigt, wo er (wider)sprechen sollte und konnte, dem wird Zustimmung unterstellt“ (lateinisch „qui tacet consentire videtur, ubi loqui debuit atque potuit“; Papst Bonifatius VIII.) gilt im deutschen Recht nur ausnahmsweise. Die Ausnahmen werden im Folgenden dargestellt.

  3. 11. Nov. 2019 · Schweigen gilt hier als Zustimmung! Das ist eine große Ausnahme. Wer also auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben schweigt, der stimmt diesem durch Schweigen zu. Möchte er diese Wirkung nicht, muss er ausdrücklich, am besten schriftlich, diesem widersprechen. Nur dann verhindert er die Vertragswirkung des kaufmännischen Bestätigungsschreiben.

  4. Schweigen ist keine Zustimmung“ Der BGH untersagt mit dieser strengen Rechtsprechung eine vorherige Aufweichung dieses Grundsatzes, denn ohne die vertraglich zugrundeliegende Klausel der „Erklärungsfiktion“ wäre eine einseitige Vertragsänderung durch Schweigen des Kunden ohnehin nicht möglich.

  5. Das S. auf eine Auftragsbestätigung bedeutet keine Zustimmung. ist, soweit nicht die Voraussetzungen einer konkludent en Erklärung vorliegen, regelmäßig keine Willenserklärung. Einem Schweigen kann aber kraft Vereinbarung ein bestimmter Erklärungswert gegeben werden (in AGB.

  6. Schweigen kann situationsabhängig Zustimmung oder Ablehnung einer Frage signalisieren. Wenn bei einer nicht-formellen Abstimmung auf die Frage „Hat jemand etwas dagegen?“ niemand antwortet, so wird das als Zustimmung gewertet. Dazu das bekannte Zitat von Papst Bonifatius VIII.

  7. 30. Juli 2022 · Foto: Maria Krisanova/Unsplash.com. Grundsätzlich gilt, dass Schweigen im Handelsrecht wie auch im Allgemeinen keine Rechte und Pflichten begründet und damit auch keinen Erklärungswert besitzt. Bei Vertragsabschluss sind ausschließlich die §§ 145 ff. BGB anwendbar. Danach können die Willenserklärungen ausdrücklich oder ...