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  1. 2. Juni 2023 · Der Inflationsausgleich stellt eine steuer- und abgabefreie Sonderzahlung dar. 1.240 Euro der insgesamt 3.000 Euro werden im Juni 2023 an die Pflegefachkräfte ausgezahlt. Der restliche Betrag in Höhe von 1.760 Euro wird durch eine monatliche Zahlung von 220 Euro stufenweise ausgezahlt.

  2. 20. Okt. 2023 · Der Pflegebonus 2023 ist eine Corona-Prämie für Pflegekräfte, die im Jahr 2022 vom Bundesrat beschlossen und genehmigt wurde. Sie dient dazu, die außergewöhnlichen Leistungen dieser Berufsgruppe anzuerkennen und gleichzeitig finanzielle Unterstützung zu bieten.

  3. 4. Sept. 2023 · Auch Praktikanten, Auszubildende und Studierende im Bereich Pflege profitieren von 1.500 Euro und einer zusätzlichen Sonderzahlung von 623 Euro in diesem Monat. Der Restbetrag wird ebenfalls in monatlichen Raten von 110 Euro ausgezahlt.

  4. 8. Mai 2023 · Noch bis Ende Mai 2023 können Arbeitgeber im Kranken- und Pflegebereich sogenannte Pflegeboni bis zu 4.500 Euro steuerfrei an die Arbeitnehmenden auszahlen. Die steuerfreie Corona-Sonderzahlung, die im Rahmen der Pandemie an Beschäftigte ausbezahlt werden konnte, lief hingegen zum 31. März 2022 aus.

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  5. Beschäftigte, die in einem Umfang von mindestens 25 Prozent ihrer Arbeitszeit ge-meinsam mit Pflegebedürftigen tagesstrukturierend, aktivierend, betreuend oder pflegend tätig waren, erhielten eine Prämie in Höhe von 370 Euro; die übrigen Beschäftigten in Höhe von 190 Euro.

  6. 30. März 2022 · Gesetz zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Inkrafttreten: 30.06.2022. Bundesrat: 10.06.2022. Bundestag, 2./3. Lesung: 19.05.2022. Bundestag, 1. Lesung: 07.04.2022. Kabinett: 30.03.2022. Entwurf einer Formulierungshilfe mit Begründung (PDF, barrierefrei, 305 KB)

  7. 20. Mai 2022 · Voll­zeit­be­schäf­tigte in der direkten Pflege und Betreuung erhalten den höchsten Bonus in Höhe von bis zu 550 Euro (gestaf­felt nach Nähe zur Ver­sor­gung, Qua­li­fi­ka­tion, Umfang der wöchent­li­chen Arbeits­zeit).