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  1. Diagnose einer Lernbehinderung. Die Diagnose einer Lernbehinderung basiert oft auf dem Intelligenzquotienten (IQ) des Kindes. Ein IQ-Wert zwischen 70 und 84 deutet auf eine Lernbehinderung hin, während ein IQ-Wert unter 70 auf eine geistige Behinderung hinweist.

  2. Geistige Behinderung oder Lernbehinderung. Nicht nur Ursache und Schweregrad der geistigen Behinderung können sehr unterschiedlich sein. Auch der Begriff geistige Behinderung ist je nach Institution anders definiert. Laut des Bundesministerium für Bildung und Forschung sind zwei bis drei Prozent der Bevölkerung von einer leichten und etwa 0 ...

  3. Lernschwierigkeiten haben also neben den traditionell als „geistig behindert“ und den alslernbehindertEingestuften auch viele Menschen, die nicht als „behindert“ gelten. Dies gilt insbesondere für viele Jugendliche, die als „nicht ausbildungsreif “ eingestuft werden.

  4. Geistige Behinderung und Lernbehinderung. Zwei inzwischen umstrittene Begriffe in der Diskussion. Seit einigen Jahren steht der Begriff der geistigen Behinderung zur Disposition. In vielen (hoch entwickelten) Ländern ist er inzwischen durch den der "intellectual disabilities" abgelöst worden.

  5. 21. Sept. 2016 · geistigen Behinderung unterscheidet sich die Lernbehinderung durch das geringere Missverhältnis zwischen den Möglichkeiten eines Individuums und den Erwartungen seiner Umwelt, besonders der Schule. Deshalb ist auch der Grad der Abhängigkeit von psychosozialen und pädagogischen Hilfeleistungen bei Menschen mit einer ...

  6. www.bih.de › integrationsaemter › medien-und-publikationenLernbehinderung | BIH

    Eine Lernbehinderung kann angeboren sein, auf einer hirnorganischen Störung, einer verzögerten körperlichen Entwicklung oder anderen Behinderung beruhen. Auch psychische Probleme können eine Rolle spielen. Menschen mit Lernbehinderung können Förderleistungen durch das Integrationsamt erhalten.

  7. § 2 Abs. 1 SGB IX: „Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.