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  1. 3. Okt. 2005 · Eine Person ist in ihrem Handeln frei, wenn sie tun kann, was sie tun will. Willensfreiheit. Eine Person ist in ihrem Wollen frei, wenn sie die Fähigkeit hat, ihren Willen zu bestimmen, zu bestimmen, welche Motive, Wünsche und Überzeugungen handlungswirksam werden sollen.

  2. Willensfreiheit, Handlungsfreiheit ist die äußerliche Form. Es ist die Freiheit, sich für unterschiedliche Handlungsalternativen entscheiden zu können. Kann ich eigene Pläne verwirklichen? Bin ich unabhängig? Bin ich frei von äußeren oder inneren Zwängen?, Äußere Zwänge können beispielsweise politischer, ökonomischer oder ...

  3. 26. Aug. 2020 · In dieser Episode führe ich in den dritten Themenblock dieses Podcasts ein und erkläre zunächst die grundlegende Unterscheidung zwischen Handlungs- und Willensfreiheit. Spoiler: Willensfreiheit ist der vielleicht der interessantere Begriff – er ist aber auch viel schwieriger zu definieren.

  4. Handlungsfreiheit. In einem allgemeinen Verständnis bedeutet H. die Fähigkeit und das Vermögen zum bewussten und freiwilligen Tun; in gesellschaftlichpolitischer Hinsicht bedeutet H. die Möglichkeit und das Recht, ohne äußeren Zwang nach eigenem Wollen und eigener Überzeugung zu handeln.

  5. www.degruyter.com › document › doi1. Einleitung

    In der Philosophie werden Willensfreiheit und Handlungsfreiheit­ unter schieden. Letztere wird gewöhnlich als die Freiheit bestimmt, das zu tun oder zu lassen, was man will. Handlungsfreiheit besitzt man, wenn man nicht durch äußeren Zwang daran gehindert wird, seine Absichten in die Tat umzusetzen. https://doi.org/10.1515/9783110534511-001

  6. Willensfreiheit meint im Unterschied zur Handlungsfreiheit, dem Vermögen das tun zu können, was man will, die Fähigkeit, seinen eigenen Willen, seine eigenen Entscheidungen trotz aller determinierender Faktoren selbst zu steuern bzw. zu bestimmen.

  7. Die Fä­hig­keit des Men­schen sei­nen Wil­len selbst zu steu­ern, be­zeich­net man als Wil­lens­frei­heit. Ei­ni­ge Phi­lo­so­phen und Wis­sen­schaft­ler be­zwei­feln, dass der Mensch über die Fä­hig­keit ver­fügt. Unter Hand­lungs­frei­heit ver­steht man da­ge­gen, das tun zu kön­nen, was man will.