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  1. Unverbindliche Gehaltstarifempfehlung 2024. veröffentlichen wir die seit Jahren herausgegebenen Gehaltstarifempfehlungen. In diesem Jahr war es erneut sehr schwierig eine die verschiedenen Interessen berücksichtigende und verantwortungsvolle Anhebung der Gehälter für das Jahr 2024 zu empfehlen.

  2. UNVERBINDLICHE GEHALTSTARIFEMPFEHLUNG 2021. Jedes Jahr erarbeitet unser Partnerverband, der ARBEITGEBERVERBAND DEUTSCHER ARCHITEKTEN UND INGENIEURE e.V. – ADAI eine unverbindliche Gehaltstarifempfehlung für technische und kaufmännische Angestellte und Auszubildende.

  3. Unverbindliche Gehaltstarifempfehlung. für Freie Architekten / Beratende Ingenieure / Ingenieur- und Planungsbüros. Gültig ab 1. Januar 2018 – mit 2 % Steigerung gegenüber dem Jahr 2017. Das Mindestlohngesetz (MiLoG) wurde berücksichtigt.

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  4. 4. Mai 2024 · Unverbindliche Gehaltstarifempfehlung 2024 für Freie Architekten, Beratende Ingenieure, Ingenieur- und Planungsbüros In diesem Jahr war es erneut sehr schwierig eine die verschiedenen Interessen berücksichtigende und verantwortungsvolle Anhebung der Gehälter für das Jahr 2024 zu empfehlen.

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  5. Gehaltsumfragen und Gehaltstarifempfehlungen. Gehälter für Architekten:innen und technische Mitarbeiter:innen. Das Gehalt von angestellten Mitarbeitern, beispielsweise auch von Architekten im Praktikum oder Bauzeichnern, in freien Architektur- oder Stadtplanungsbüros ist grundsätzlich frei vereinbar und unterliegt keiner tariflichen Bindung.

  6. Unverbindliche Gehaltstarifempfehlung. für Freie Architekten / Beratende Ingenieure / Ingenieur- und Planungsbüros. Gültig ab 1. Januar 2024 mit 2,8 % Erhöhung gegenüber dem Jahr 2023. Außerdem wurde das Mindestlohngesetz (MiLoG) berücksichtigt.

  7. Unverbindliche Gehaltstarifempfehlung 2024 für Freie Architekten, Beratende Ingenieure, Ingenieur- und Planungsbüros In diesem Jahr war es erneut sehr schwierig eine die verschiedenen Interessen berücksichtigende und verantwortungsvolle Anhebung der Gehälter für das Jahr 2024 zu empfehlen.