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  1. 22. Feb. 2024 · Nach § 240 StGB ist Nötigung definiert als das Handeln einer Person, die eine andere Person rechtswidrig durch Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel dazu zwingt, etwas zu tun, zu...

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  2. Die Nötigung ist eine in § 240 Strafgesetzbuch (StGB) normierte Straftat. Nötigen meint das rechtswidrige Erzwingen eines bestimmten Verhaltens bei einem anderen mithilfe eines Nötigungsmittels.

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  3. Die Nötigung ist ein Begriff aus dem Strafrecht und wird in § 240 StGB (Strafgesetzbuch) geregelt. Danach ist sie eine strafbare Handlung, bei der der Täter durch Gewalt oder Drohung einen anderen Menschen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt (zwingt).

  4. Erfahren Sie, was Nötigung nach § 240 StGB bedeutet, welche Voraussetzungen für den objektiven und subjektiven Tatbestand gelten und welche Konkurrenzen es gibt. Lesen Sie auch über die Definition des Gewaltbegriffs, die Regelbeispiele für besonders schwere Fälle und die Rechtsprechung zum Thema.

  5. Die Nötigung ist ein strafrechtlicher Tatbestand, der in den §§ 240 und 241 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) geregelt ist. Sie beschreibt eine Handlung, bei der eine Person eine andere Person unter Druck setzt, um sie zu einer bestimmten Handlung, Duldung oder Unterlassung zu zwingen.

  6. Bei einer Verurteilung wegen Nötigung ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zu rechnen. In besonders schweren Fällen (Nötigung von Schwangeren oder Missbrauch der Stellung bei Amtsträgern) beträgt das Strafmaß sechs Monate bis fünf Jahre Haft.

  7. 25. März 2024 · Was fällt alles unter Nötigung? Nötigung bedeutet laut Definition des § 240 I StGB, dass der Täter eine andere Person „rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung“ zwingt.