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  1. 1. Jan. 2024 · Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richtlinie zur Berechnung des Kindesunterhalts in Deutschland. Hier finden Sie die aktuelle Tabelle für 2024 mit den Bedarfssätzen, Selbstbehalten und Kindergeldanrechnung.

  2. Die Düsseldorfer Tabelle enthält Richtwerte für die Ermittlung des angemessenen Unterhalts. Sie wird von sämtlichen Oberlandesgerichten zur Bestimmung des Kindesunterhalts verwandt und beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V.

    • Was ist die Düsseldorfer Tabelle? Die Düsseldorfer Tabelle ist eine bundesweit anerkannte Richtlinie zum Unterhaltsbedarf. Sie baut auf dem Mindestunterhalt minderjähriger Kinder auf.
    • Wer muss Unterhalt zahlen? Der Elternteil, bei dem sich das gemeinsame minderjährige Kind nicht ständig aufhält, ist zum sogenannten Barunterhalt verpflichtet (§ 1612a BGB).
    • Wie viel Unterhalt pro Kind gibt es mindestens? Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder nach der Trennung der Eltern richtet sich nach dem Existenzminimum des Kindes und der sogenannten Mindestunterhaltsverordnung (§ 1612a BGB).
    • Wie wird das Kindergeld berücksichtigt? Das Kindergeld für ein minderjähriges Kind steht den Eltern zu – und zwar beiden Elternteilen je zur Hälfte. Es wird jedoch in voller Höhe an den Elternteil ausbezahlt, bei dem das Kind wohnt.
  3. Düsseldorfer Tabelle 1. Januar 2024 Hierin sind bis 410 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Dieser Bedarfssatz kann auch für ein Kind mit eigenem Haushalt angesetzt werden. Von dem Betrag von 930 EUR kann bei erhöhtem Bedarf oder mit Rücksicht auf

  4. 5. Feb. 2024 · Die neue Düsseldorfer Tabelle 2024 gilt ab dem 01.01.2024 und enthält die Zahlbeträge für den Kindesunterhalt in Deutschland. Der Mindestunterhalt steigt um 9,7 Prozent und der Selbstbehalt um 10 Prozent im Vergleich zu 2023.

  5. 16. Jan. 2024 · Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Orientierungshilfe für die Unterhaltsberechnung nach dem Alter und dem Nettoeinkommen des Kindes. Mit dem Rechner oder dem Ratgeber können Sie den Unterhalt für Ihr Kind einfach ermitteln oder einfordern.

  6. Der angemessene Unterhaltsbedarf eines studierenden Kindes, das nicht bei sei-nen Eltern oder einem Elternteil wohnt, beträgt in der Regel monatlich 930 EUR. Hierin sind bis 410 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten.