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  1. Erster Titel. Errichtung der Gesellschaft. § 105 Begriff der offenen Handelsgesellschaft; Anwendbarkeit des Bürgerlichen Gesetzbuchs. § 106 Anmeldung zum Handelsregister; Statuswechsel. § 107 Kleingewerbliche, vermögensverwaltende oder freiberufliche Gesellschaft; Statuswechsel. Zweiter Titel.

  2. Prüfung (§§ 316 - 324a) § 316 Pflicht zur Prüfung. § 316a Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse. § 317 Gegenstand und Umfang der Prüfung. § 318 Bestellung und Abberufung des Abschlußprüfers. § 319 Auswahl der Abschlussprüfer und Ausschlussgründe. § 319a (weggefallen) § 319b Netzwerk. § 320 Vorlagepflicht.

  3. HGB. Ausfertigungsdatum: 10.05.1897. Vollzitat: "Handelsgesetzbuch in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. April 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 120) ge ...

  4. Das Handelsgesetzbuch ( HGB) enthält den Kern des Handelsrechts in Deutschland. Das Bürgerliche Gesetzbuch gilt für Kaufleute neben dem HGB nur subsidiär. Das HGB setzt vor allem auf den Rechtsschein, um die vorzunehmenden Geschäfte zu erleichtern. Daneben enthält das HGB die Regelungen für die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die ...

  5. Handelsgesetzbuch. § 266. Gliederung der Bilanz. (1) Die Bilanz ist in Kontoform aufzustellen. Dabei haben mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (§ 267 Absatz 2 und 3) auf der Aktivseite die in Absatz 2 und auf der Passivseite die in Absatz 3 bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen.

  6. 22. Juli 2024 · Die ausgesprochene Grundlage für das HGB ist der Rechtsschein. Ein Rechtsschein heißt, dass tatsächliche Realität und rechtliche Wirklichkeit auseinanderfallen und nun jemand ...

  7. Das Handelsgesetzbuch (HGB) ist die wichtigste Rechtsgrundlage des deutschen Handelsrechts. Es schafft einen rechtssicheren Rahmen für alle Handelsgeschäfte in Deutschland. An die Handelsgesetze müssen sich alle Unternehmen und Selbstständige halten, die im Handelsregister eingetragen sind.

  8. Zitatangaben Handelsgesetzbuch (HGB) Periodikum: RGBl Zitatstelle: 1897, 219 Ausfertigung: 1897-05-10 Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 4 G v. 8.7.2019 I 1002. Nützliche Links zum HGB . Offizielle Webseite zum HGB; Aktualitätendienst HGB als RS ...

  9. Vertretung und Vollmacht. § 164 (Wirkung der Erklärung des Vertreters) Zivilprozessordnung (ZPO) Allgemeine Vorschriften. Verfahren. Verfahren bei Zustellungen. Zustellungen von Amts wegen. § 170 III (Zustellung an Vertreter) (zu § 125 II 3) Handelsgesetzbuch §125 - (1) 1 Auf allen Geschäftsbriefen der Gesellschaft, gleichviel welcher ...

  10. 1. Jan. 2024 · § 5 HGB, Wirkung der Eintragung im Handelsregister § 6 HGB, Handelsgesellschaften § 7 HGB, Öffentliches Recht § 8 HGB, Handelsregister § 8a HGB, Eintragungen in das Handelsregister; Verordnungsermächtigung § 8b HGB, Unternehmensregister § 9 HGB, Einsichtnahme in das Handelsregister und das Unternehmensregister

  11. Redaktionelle Querverweise zu § 1 HGB: Handelsgesetzbuch (HGB) Handelsstand Handelsvertreter § 84 IV. Handelsmakler § 93 III. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Allgemeiner Teil Personen Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer § 14 I (Unternehmer) ...

  12. datenbank.nwb.de › Dokument › 79172HGB - NWB Gesetze

    11. Apr. 2024 · HGB - NWB Gesetze. Datenbank. Gesetze, Richtlinien und DBA. Gesetze. HGB. Erster Titel: Errichtung der Gesellschaft. Zweiter Titel: Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander und der Gesellschafter zur Gesellschaft. Dritter Titel: Rechtsverhältnis der Gesellschaft zu Dritten. Vierter Titel: Ausscheiden eines Gesellschafters.

  13. Beck'scher Online-Kommentar. BeckOK HGB, Häublein/ Hoffmann-Theinert. Inhaltsübersicht. Verzeichnisse. HGB. Erstes Buch Handelsstand. Zweites Buch Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft. Drittes Buch Handelsbücher. Viertes Buch Handelsgeschäfte.

  14. HGB Ausfertigungsdatum: 10.05.1897 Vollzitat: "Handelsgesetzbuch in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. April 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 120) geändert worden ist" Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 11.4.2024 I Nr. 120 Fußnote

  15. Handelsgesetzbuch§ 1. (1) Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt. (2) Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, daß das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert. zum Seitenanfang. Impressum. Datenschutz ...

  16. 59065 Hamm. Telefon: 02381-9338-0. Telefax: 02381-9338-357. hgb@hgb-hamm.de. Zum Kontaktformular. Startseite > MeineHGB App / Onlineportal. meineHGB Mieterportal und App. Wir sind für Sie täglich rund um die Uhr im Einsatz. Unser HGB-Mieterportal und die HGB-App machen es möglich.

  17. Redaktionelle Querverweise zu § 17 HGB: Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) Kammern für Handelssachen. § 95 I Nr. 4b. Handelsgesetzbuch §17 - (1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.

  18. HGB Rechtskataster. Änderungen überwachen. Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben. Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen. Jetzt anmelden! Weitere Vorteile:

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