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  1. Neues IT-Sicherheitsgesetz für eine moderne Cybersicherheit Durch die Unterzeichnung des Bundespräsidenten und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist das Zweite Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme ( IT -Sicherheitsgesetz 2.0) in Kraft getreten.

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  2. zur Gesamtausgabe der Norm im Format: HTML PDF XML EPUB. § 1 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. § 2 Begriffsbestimmungen. § 3 Aufgaben des Bundesamtes. § 3a Verarbeitung personenbezogener Daten.

  3. Die folgenden Unterseiten geben Auskunft über das IT-Sicherheitsgesetz 1.0 von 2015 und das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 von 2021. Diese sogenannten Artikelgesetze ändern zum Beispiel das BSIG, das TKG, das TMG oder das AtomG und definieren somit Kompetenzen und Aufgaben des BSI.

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  4. Das IT-Sicher-heitsgesetz ist ein Artikelgesetz, das neben dem BSI-Gesetz auch das Energiewirtschaftsgesetz, das Telemediengesetz, das Telekommunikations-gesetz und weitere Gesetze ändert und ergänzt. Das IT-Sicherheitsgesetz leistet einen Beitrag dazu, die IT-Systeme und digitalen Infrastruktu-ren Deutschlands zu den sichersten weltweit zu machen.

  5. IT-Sicherheitsgesetz – IT-Sicherheitsgesetz 2.0) erweitert. Schwerpunktmäßig werden fol-gende Änderungen vorgenommen: – Verbesserung des Schutzes der IT der Bundesverwaltung u.a. durch weitere Prüf- und Kontrollbefugnisse des BSI und Festlegung von Mindeststandards durch das BSI.

  6. Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz)* Vom 17. Juli 2015. Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlos-sen: Artikel 1. Änderung des BSI-Gesetzes. Das BSI-Gesetz vom 14. August 2009 (BGBl. I S. 2821), das zuletzt durch Artikel 3 Absatz 7 des Ge-setzes vom 7. August 2013 (BGBl.

  7. 1. § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Das Bundesamt für Sicherheit in der Informa-tionstechnik (Bundesamt) ist eine Bundesober-behörde im Geschäftsbereich des Bundesministe-riums des Innern, für Bau und Heimat. Es ist die zentrale Stelle für Informationssicherheit auf natio-naler Ebene.