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  1. 30. Aug. 2023 · Der Pflegemindestlohn 2023 unterscheidet sich für Pflegehilfskräfte ohne Qualifizierung, Pflegekräfte mit Qualifizierung und ausgebildete Pflegefachkräfte. Pflegehilfskräfte ohne Qualifizierung erhalten seit dem 1. Mai 2023 13,90 Euro die Stunde und werden ab dem 1. Dezember 2023 14,15 Euro die Stunde erhalten.

  2. Zum 1. Mai steigt der Pflegemindestlohn: Hilfskräfte erhalten künftig mindestens 15,50 Euro brutto pro Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte 16,50 Euro und Pflegefachkräfte 19,50 Euro. Eine...

  3. Konkret empfiehlt die Pflegekommission, die Stundenlöhne ab Mai 2024 zwischen 6,8 und 9,5 Prozent zu erhöhen. Ab Juli 2025 folgt eine weitere Erhöhung um 3,9 bis 5,1 Prozent. Fachkräfte verdienen dann mindestens 20,50 Euro pro Stunde. Einjährig ausgebildete Beschäftigte erhalten dann 17,35 Euro, un- und angelernten Hilfskräfte 16,10 Euro ...

  4. 29. Aug. 2023 · Dezember 2023 noch einmal auf 14,15 Euro, 15,25 Euro und 18,25 Euro. Dort, wo der spezielle Pflegemindestlohn nicht zur Anwendung kommt (zum Beispiel in Privathaushalten), gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von aktuell 12 Euro pro Stunde.

  5. 2. Juni 2023 · Ab März 2024 sollen die Löhne von Tarifangestellten um bis zu 17 Prozent steigen. Auch eine Sonderzahlung für Pflegekräfte noch in diesem Monat zählt zu den Ergebnissen.

  6. Der Pflegemindestlohn beträgt ab dem 01.12.2023 14,15 € brutto je Stunde, ab dem 01.05.2024 15,50 € und ab dem 01.07.2025 16,10 € jeweils brutto je Stunde. Für Pflegekräfte mit einer mindestens 1-jährigen Ausbildung und einer entsprechenden Tätigkeit beträgt das Mindestentgelt zuerst 15,25 € brutto je Stunde, dann 16,50 € brutto ...

  7. 8. Feb. 2022 · Für Pflegehilfskräfte empfiehlt die Pflegekommission eine Anhebung auf 14,15 Euro pro Stunde, für qualifizierte Pflegehilfskräfte eine Anhebung auf 15,25 Euro pro Stunde und für Pflegefachkräfte auf 18,25 Euro pro Stunde.