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  1. Ich wünsche, dass mich die Union Reiseversicherung AG in jedem Einzelfall informiert, von welchen Personen oder Einrichtungen zu wel-chem Zweck eine Auskunft benötigt wird. Ich werde dann jeweils entscheiden, ob ich • in die Erhebung und Verwendung meiner Gesundheitsdaten durch die Union Reiseversicherung AG einwillige, die genannten Personen

  2. Gut zu wissen: Die Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruch-Versicherung ist Bestandteil Ihrer Sparkassen-Kreditkarte Gold**. Diese ist in Ihrem Giro-Plus enthalten. Sie sind auch versichert, wenn Sie die Reise nicht mit Ihrer Sparkassen-Kreditkarte Gold bezahlen.

  3. Mastercard selbst gibt keine Karten aus. Wenn Sie sich entschieden haben, eine Mastercard Standard, Mastercard Gold oder Mastercard Platinum zu Ihrem ständigen Begleiter zu machen, wenden Sie sich bitte an Ihre Bank, Sparkasse oder Ihr Kreditinstitut. Die Mastercard Gold bietet mehr Komfort, attraktive Zusatzvorteile und höhere Sicherheit.

  4. Sie sind Inhaber einer Goldenen Kreditkarte und mussten von Ihrer Reise zurücktreten? Nachfolgend haben Sie die Möglichkeit Ihren Schaden über ein Online-Formular der R+V zu melden. Alternativ finden Sie hier die notwendigen Formulare als PDF für die Beantragung der Inanspruchnahme der Reiserücktrittskosten-Versicherung.

  5. Die Beantragung der Übernahme von Stornokosten und damit die Inanspruchnahme der Reiserücktrittsversicherung muss stets schriftlich erfolgen. Aussicht auf Erfolg hat der Antrag nur dann, wenn die Ursache des Reiserücktritts für den Kunden unvorhersehbar war. Man kann den Urlaub also nicht stornieren, weil man einfach keine Lust mehr darauf hat.

  6. Sollten Sie Ihre Mastercard Gold verlieren oder sollte sie Ihnen gestohlen werden, erhalten Sie auf Wunsch umgehend einen Bargeldvorschuss. Die inkludierte Reiserücktrittskostenversicherung, der Kfz-Schutzbrief im europäischen Ausland, die Auslandsreise-Krankenversicherung und der kostenfreie Notfallservice.

  7. In unserem Corona-Reiseversicherungsvergleich haben wir die Leistungen unserer Reiserücktritts-, Reiseabbruch- und Auslandskrankenversicherung und des Corona-Reiseschutzes direkt gegenübergestellt. Nicht versichert sind behördlich angeordnete lokale, regionale oder überregionale Quarantänemaßnahmen sowie Kontakt- bzw. Ausgangsbeschränkungen.