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  1. Wer 'Recht hat', der bezieht sich auf Recht und Gesetz oder alles was Legislative und Judikative so aushecken. Daher sollte es unser gutes Recht sein, auch 'Recht haben' zu dürfen. Allerdings nur in solchem Zusammenhang.

  2. Definition, Rechtschreibung, Synonyme und Grammatik von 'recht haben' ️ Auf Duden online nachschlagen ️ Wörterbuch der deutschen Sprache.

  3. Recht haben / recht haben. Unsere Wortliste zur neuen Rechtschreibung bietet Ihnen eine vergleichende Gegenüberstellung ausgewählter Neuschreibungen im Wandel der Rechtschreibreform. Bei mehreren möglichen Varianten ist die empfohlene Schreibweise gelb markiert. Die erstgenannte Variante entspricht hingegen der Duden-Empfehlung.

  4. Der Duden empfiehlt jedoch die Kleinschreibung — also recht haben. Schau dir dazu die folgenden Beispiele an: Sie hat mit dieser Aussage recht / Recht. Ich weiß, dass du recht / Recht hast. Der Ausdruck „recht haben“ drückt aus, dass jemand in seinen Handlungen oder Äußerungen richtig liegt.

  5. Hier erfahren Sie alles, was recht ist. Klein schreibt man das Adjektiv bzw. Adverb recht (= „richtig, aufrecht, geeignet, passend“): Dass du mit deinem Vorhaben gescheitert bist, geschieht dir wirklich recht! Sie handelt grundsätzlich nach dem Motto: Jetzt erst recht!

  6. Je nachdem, ob man sich auf das Gesetz bezieht oder auf die Eignung oder Korrektheit von etwas, muss man zwischen der Groß- und Kleinschreibung unterscheiden. Wenn es darum geht, auszudrücken, dass jemand im Recht ist oder sich im Recht sieht, sind beide Schreibungen möglich.

  7. Der Ausdruck “recht haben” wird verwendet, um auszudrücken, dass jemand in seinen Handlungen oder Äußerungen richtig liegt. Dabei kann sowohl das Adjektiv “recht” als auch das Substantiv “Recht” genutzt werden.

  8. Wir erklären, warum wir „recht haben“ eher empfehlen als „Recht habenund wonach sich die Rechtschreibung der Floskeln zum Thema Recht richten.

  9. Bedeutungen: [1] intransitiv: im Recht sein; etwas der Wahrheit Entsprechendes äußern. Herkunft: aus recht (Adverb) und haben; zum Vergleich: „Wie recht ich doch gehabt habe“ und „Ich habe ganz recht gehabt“ für die Herkunft vom Adverb „recht“ (= richtig) und nicht vom Substantiv (das) Recht. Synonyme:

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