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  1. www.landkreis-ludwigsburg.de › planen-bauen-wohnen › baurechtBaurecht - Landratsamt Ludwigsburg

    Die untere Baurechtsbehörde des Landkreises Ludwigsburg ist zuständig für die Durchführung baurechtlicher Verfahren und die Erteilung von Zulassungen. Hier finden Sie Informationen, Formulare und Kontaktdaten zu den Themen Bauen, Erneuerbare Wärme und Brandschutz.

  2. Untere Baurechtsbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

  3. Untere Baurechtsbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

  4. Finden Sie Informationen und Formulare zu Baurecht in Ludwigsburg. Erfahren Sie, wie Sie Bauanträge stellen, Baugenehmigungen beantragen, Widersprüche einlegen und mehr.

  5. das Landratsamt. Baurecht [Stadt Ludwigsburg] Leistungsdetails. Voraussetzungen. Ihr Bauvorhaben ist nicht verfahrensfrei. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, der mindestens Festsetzungen enthält über. die Art (z.B. Wohnen, Gewerbe) und. das Maß (Größe) der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und.

  6. Erfahren Sie, wie Sie eine Nutzungsänderung einer baulichen Anlage beantragen können. Je nach Art der Nutzungsänderung ist ein Kenntnisgabeverfahren oder ein Baugenehmigungsverfahren erforderlich.