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  1. Dieser Paragraph regelt die Voraussetzungen und Folgen einer Vorsorgevollmacht, die einen anderen Personen die Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Volljährigen überlässt. Er enthält auch die Rechte und Pflichten des Betreuungsgerichts bei der Bestellung, Anordnung und Aufhebung einer Kontrollbetreuung.

  2. (1) 1 Wer von der Einleitung eines Verfahrens über die Bestellung eines Betreuers für einen Volljährigen Kenntnis erlangt und ein Dokument besitzt, in dem der Volljährige eine andere Person mit der Wahrnehmung seiner Angelegenheiten bevollmächtigt hat, hat das Betreuungsgericht hierüber unverzüglich zu unterrichten. 2 Das Betreuungsgericht kann ...

  3. Dieser Paragraph regelt die Voraussetzungen und Folgen einer Vorsorgevollmacht, die einen Volljährigen bevollmächtigt, seine Angelegenheiten zu wahrnehmen. Er enthält auch die Rechte und Pflichten des Betreuungsgerichts und des Betreuers bei der Kontrollbetreuung.

  4. § 1820 Vorsorgevollmacht und Kontrollbetreuung (1) Wer von der Einleitung eines Verfahrens über die Bestellung eines Betreuers für einen Volljährigen Kenntnis erlangt und ein Dokument besitzt, in dem der Volljährige eine andere Person mit der Wahrnehmung seiner Angelegenheiten bevollmächtigt hat, hat das Betreuungsgericht hierüber ...

  5. 6. Mai 2024 · § 1820 - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) neugefasst durch B. v. 02.01.2002 BGBl. I S. 42 , 2909; 2003, 738; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149 Geltung ab 01.01.1964; FNA: 400-2 Bürgerliches Gesetzbuch, Einführungsgesetz und zugehörige Gesetze

  6. 9. Jan. 2023 · § 1820 BGB - Vorsorgevollmacht und Kontrollbetreuung. Bürgerliches Gesetzbuch | Jetzt kommentieren. Zuletzt aktualisiert am: 09.01.2023. Buch 4 (Familienrecht) Abschnitt 3 (Vormundschaft,...

  7. (1) 1 Wer von der Einleitung eines Verfahrens über die Bestellung eines Betreuers für einen Volljährigen Kenntnis erlangt und ein Dokument besitzt, in dem der Volljährige eine andere Person mit der Wahrnehmung seiner Angelegenheiten bevollmächtigt hat, hat das Betreuungsgericht hierüber unverzüglich zu unterrichten. 2 Das Betreuungsgericht kann ...